Matecki: Schuldenbremse gehört auch nicht in die Landesverfassung
(Berlin) - Erfreut zeigte sich DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki über den Beschluss des Landesparlamentes Schleswig-Holsteins, eine Klage gegen die Schuldenbremse auf den Weg zu bringen. Zugleich warnte er aber vor dem Einbau einer selbst konstruierten Schuldenbremse in die Landesverfassung.
"Immerhin entwickelt ein Landesparlament in der Frage Schuldenbremse politischen Spürsinn", sagte Matecki, "allerdings wurde gleichzeitig viel Wasser in den Wein geschüttet: Das Parlament beabsichtigt, das starre Kreditaufnahmeverbot in die eigene Landesverfassung zu schreiben." Sich lediglich dem Bundesdiktat widersetzen zu wollen, um den politischen Unfug dann in Eigenregie umzusetzen, relativiere die Qualität des Beschlusses erheblich.
Denn die Schuldenbremse bremse keine Schulden, sie bremse die Zukunft aus. "Die Finanzpolitik verliert mit einem verfassungsrechtlich fixierten Kreditaufnahmeverbot selbst in normalen konjunkturellen Zeiten Handlungsspielräume für eine sozial gerechte Politik", unterstrich Matecki. "Es braucht nicht viel Phantasie, um zu prognostizieren, gegen wen sich die Schuldenbremse am Ende richtet: gegen die Ärmsten in dieser Gesellschaft. Denn `Sparen auf Teufel komm raus´ wird insbesondere im sozialen Bereich die Konsequenz sein."
Es sei keine Politik, sondern eine politische Niederlage, wenn ein Parlament ohne Not sämtliche Gestaltungsspielräume aufgebe. Auch die geltende Rechtslage ermögliche schließlich erfolgreiches Sparen.
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(el)