Maut-Irrwege des BDI stoßen auf Unverständnis im Transportgewerbe
(Frankfurt am Main) Auf völliges Unverständnis im Transportgewerbe stößt die Aussage des BDI, die teilweise Verrechnung der deutschen Kfz-Steuer mit der geplanten entfernungsabhängigen Lkw-Maut schaffe Barrieren für europäische Anbieter zum Schutz des deutschen Verkehrsgewerbes. Auch der BDI wisse, dass die deutsche Kfz-Steuer lediglich auf ein Niveau gesenkt werden solle, wie es maßgebliche Mitwettbewerber in anderen europäischen Ländern z. B. Holland, Frankreich, Belgien und Dänemark schon lange haben. Deutsche Verkehrsanbieter im Wettbewerb gleichzustellen, habe nichts mit Wettbewerbsbarrieren für Ausländer zu tun, sondern sei notwendig für einen funktionierenden Binnenmarkt, meint der BGL.
Wenn der BDI mit falschen Argumenten gegen die Wettbewerbsangleichung vorgehe, dann müsse die deutsche Transportwirtschaft nüchtern feststellen, dass sie mit ihrem Harmonisierungsverlangen von der deutschen Industrie genauso allein gelassen werde wie bei der Einführung der Ökosteuer. Während das verarbeitende Gewerbe dank des Einflusses des BDI kaum Ökosteuer zu zahlen habe, treffe die regelmäßige Erhöhung der Ökosteuer auf Dieselkraftstoff das Transportgewerbe voll. Ein preisliches Entgegenkommen zum Ausgleich der Dieselsteuererhöhungen sei von der deutschen Industrie stets mit dem Angebot preiswerteren ausländischen Laderaums abgelehnt worden. Ganz klar: Wer im Ausland tankt, kann ganz legal Ökosteuer hinterziehen und in Deutschland billiger fahren. Wer im Ausland seine Lkw zulässt, kann ebenfalls ganz legal Kraftfahrzeugsteuern sparen, aber in Deutschland seine Dienstleistungen anbieten.
Der BGL erkennt an, dass die deutsche Industrie genau wie das deutsche Verkehrsgewerbe im internationalen Wettbewerb steht und deshalb verständlicherweise gegen fiskalische Mehrbelastungen antritt. Wenn gebietsfremde Transportunternehmen zukünftig über eine Straßenbenutzungsgebühr zur Deckung der von ihnen verursachten Wegekosten stärker als bisher herangezogen werden, dann ist dies gerade unter dem Stichwort Wettbewerbsangleichung im Binnenmarkt allerdings eine notwendige Konsequenz. Schließlich kann es nicht so bleiben, dass deutsche Transportunternehmen über Sonderabgaben des Kraftverkehrs nach Feststellungen des DIW nahezu doppelt so hohe Wegekostenbeiträge zahlen wie ihre ausländischen Mitwettbewerber. Die deutsche Industrie sollte schon im Interesse ihrer eigenen Glaubwürdigkeit für ein faires System der Wegekostenanlastung eintreten, statt für den fiskalisch verbilligten Jakob, der jederzeit als Preisdruckinstrument gegen deutsche Anbieter eingesetzt werden kann.
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