MB begrüßt die angekündigte Klärung der Rechtsprechung zum Tarifvertragsrecht
(Berlin) - Zur Entscheidung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts, eine Klarstellung der Rechtsprechung im Tarifvertragsrecht herbeiführen zu wollen, erklärt der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke:
"Der Marburger Bund hat dafür gekämpft, dass Ärzte eigenständige, arztspezifische Tarifverträge bekommen, die der Realität in den Kliniken entsprechen. Seit 2006 hat der MB als Tarifvertragspartei eine Vielzahl solcher Verträge mit unterschiedlichen Klinikarbeitgebern abgeschlossen. Wenn nun der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts beabsichtigt, die bisherige Rechtsprechung zur sogenannten Tarifeinheit der Rechtswirklichkeit anzupassen, können wir das nur begrüßen. Es entspricht der von uns vertretenden Rechtsauffassung, dass der Abschluss von arztspezifischen Tarifverträgen nicht nur die Wirklichkeit besser abbildet, sondern auch durch das Grundrecht der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz gedeckt ist. Wir erwarten mit Spannung die ausführliche Begründung der vom Vierten Senat beschlossenen Divergenzanfrage an den Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts. Der bisher bekannt gewordene Inhalt des Beschlusses stimmt uns zuversichtlich."
Quelle und Kontaktadresse:
Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband
Hans-Jörg Freese, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin
Telefon: (030) 746846-0, Telefax: (030) 746846-16
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