MDK-Prüfrichtlinien treten in Kraft / VDAB: Auferlegte Maßnahmen müssen gesetzliche Grundlage haben
(Essen) - Die Spitzenverbände der Pflegekassen haben erstmalig Richtlinien für die Qualitätsprüfungen durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in Pflegeeinrichtungen beschlossen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat diesen zugestimmt. Die Verfahrensregelungen treten in Kraft (1. Januar 2006). Damit wird die Qualitätsprüfung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen für den MDK eine wesentlich höhere Verbindlichkeit mit einheitlichen Prüfkriterien bei der Prüfumsetzung erhalten.
Eine Vielzahl von Fragen zur Umsetzung der neuen Prüfanleitung sind noch nicht abschließend geklärt. Dennoch müssen Pflegeeinrichtungen damit rechnen, dass mit Inkrafttreten der neuen Prüfungsrichtlinien ab dem kommenden Jahr der MDK seine Qualitätsprüfungen ausschließlich auf Basis des neuen Kataloges durchführen wird, betont Jürgen Frank vom Verband Deutscher Alten und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). Wir raten allen Einrichtungen, darauf zu achten, dass auch nach den neuen Prüfrichtlinien jede aus der Prüfung resultierende Maßnahme zur Qualität und Qualitätssicherung auf einer gesetzlichen Grundlage basiert.
Der VDAB hat kürzlich sämtliche gesetzlichen Grundlagen zur vorgeschriebenen Qualität und Qualitätssicherung analysiert und in einem Grundsatzpapier zusammengestellt. Diese Handlungsgrundsätze für die Qualität in der Pflege sind den Einrichtungen eine wichtige Arbeitshilfe. Nach Aussagen der Spitzenverbände sollen durch die Neuordnung der MDKQualitätsprüfungen Impulse gesetzt werden, um die Qualität in den Pflegeeinrichtungen weiter zu verbessern. Das Verfahren zur Durchführung von Qualitätsprüfungen gehört den realistischen Gegebenheiten in der Pflege angepasst, betont Frank. Zu einer Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege gehört auch eine angemessene Finanzierung der geforderten Leistungen. Die finanziellen Vorgaben der Kostenträger wirken sich auf die Leistungsmöglichkeiten der Einrichtungen hinsichtlich der Qualität unmittelbar aus.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
Im Teelbruch 132, 45219 Essen
Telefon: 02054/9578-0, Telefax: 02054/9578-40
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