Pressemitteilung | Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) - Bundesgeschäftsstelle und Landesverband Nordrhein-Westfalen
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MDK-Prüfrichtlinien treten zum 1. Januar 2006 in Kraft

(Essen) - Die Spitzenverbände der Pflegekassen haben erstmalig Richtlinien für die Qualitätsprüfungen durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in Pflegeeinrichtungen beschlossen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat diesen zugestimmt. Die Verfahrensregelungen treten zum 1. Januar in Kraft. Inhalte der Richtlinien sind ein ambulanter und ein stationäre Fragebogen zur Erhebung der Qualität. Ergänzt werden diese durch Erläuterungen zur Prüfanleitung, die derzeit redaktionell überarbeitet werden. Die Richtlinien lösen den bisherigen MDK-Leitfaden zur Prüfung der Qualität nach § 80 SGB XI ab und sind erstmals für die MDK verbindlich einzuhalten.

Aus Sicht der Pflegekassen werden damit die Grundlagen für den Prüfablauf und die Prüforganisation für den MDK festgelegt und konkret die Instrumente zur Erfassung der Prüfergebnisse für die Qualitätsprüfungen vorgegeben. Wichtiges Anliegen sei es, Überschneidungen bei den Prüfungen zwischen MDK und Heimaufsicht möglichst zu vermeiden. Insbesondere die Ergebnisqualität werde stärker in den Vordergrund gerückt. Dabei erhoffe man sich, dass die Neuordnung der MDK-Qualitätsprüfungen zu neuen Qualitätsanstößen in den Pflegeinrichtungen führen. Nicht durchgesetzt haben sich die Pflegekassen mit einer gleichfalls für die MDKen verbindlich vorgegebenen Bewertungssystematik der Qualität. Die für die Richtlinie maßgebende Rechtsgrundlage des SGB XI schließt eine solche nicht ein.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) Nicole Meermann, Pressereferentin Im Teelbruch 132, 45219 Essen Telefon: (02054) 9578-0, Telefax: (02054) 9578-40

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