M+E-Arbeitgeber bieten Ausbildungssuchenden 500 Plätze zur Einstiegsqualifikation / HESSEN METALL-Mitgliederrat beschließt Förderprogramm in Höhe von 1 Mio. Euro / Der Manteltarifvertraganpassung an Entgelt-Rahmen-Abkommen zugestimmt
(Frankfurt am Main) - Der Arbeitgeberverband HESSEN METALL wird bei seinen Mitgliedsunternehmen 500 Plätze für die Einstiegsqualifizierung von Jugendlichen einwerben. Diesen Beschluss fasste der Mitgliederrat von HESSEN METALL einstimmig. Das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft wird die Unternehmen bei der Ansprache und Betreuung der Jugendlichen unterstützen und den Verwaltungsaufwand sowie von der Arbeitsverwaltung nicht abgedeckte sozialpädagogische Betreuung übernehmen. Diesen Service des Bildungswerks finanziert HESSEN METALL.
Wir nehmen hier bis zu 1 Mio. Euro gezielt für die Einstiegsqualifizierung in die Hand. Denn dieses Instrument führt die Jugendlichen an Qualifizierungsbausteine heran, die aus Teilen anerkannter Ausbildungsberufe zusammengesetzt sind, begründete HESSEN METALL-Hauptgeschäftsführer Volker Fasbender heute in Frankfurt die Maßnahme. Ein Platz für die Einstiegsqualifizierung gebe den bisher noch unversorgten Jugendlichen eine Chance, nach einem Jahr doch noch einen Ausbildungsvertrag zu erhalten. Die Zeit der Einstiegsqualifizierung kann bei entsprechender Leistung auf ein späteres Ausbildungsverhältnis angerechnet werden. Auch die Mitgliedsunternehmen könnten bei dem Projekt profitieren, da sie über einen längeren Zeitraum mit den Jugendlichen zusammenarbeiteten und diese dabei gut kennen lernten.
Der Mitgliederrat hat darüber hinaus dem Verhandlungsergebnis vom 20. Juli 2005 über die Anpassung des Manteltarifvertrags an das Entgeltrahmenabkommen zugestimmt. Die Verhandlungsgemeinschaft M+E Mitte und die IG Metall hatten im Sommer für die 410.000 Beschäftigten der Tarifgebiete Hessen, Pfalz, Rheinland-Rheinhessen und Saarland neue Manteltarifverträge abgeschlossen. Darin wurden alle bisher teilweise unterschiedlichen Regelungen z. B. von Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlungen, Einstellung und Mehrarbeit für Arbeiter und Angestellte vereinheitlicht und modernisiert.
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