Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Mecklenburg-Vorpommern: Pflegewohngeld beibehalten / Pflegeversicherung reformieren!

(Berlin) - Das Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommerns will sich für die Fortschreibung der Leistungen des Landespflegegesetzes und für eine Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung einsetzen: „Dank des Pflegewohngeldes ist es gelungen, den Wechsel von der Vollfinanzierung der Investitionen in der Pflege zu einer neuen, an den individuellen materiellen Bedürfnissen der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner ausgerichteten Förderung sozialverträglich zu gestalten“, so die zuständige Landessozialministerin Dr. Marianne Linke (PDS) auf dem heutigen (23. Juni 2006) Jahresempfang des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern, in Graal-Müritz. Dr. Marianne Linke: „Ich werde mich für den Fortbestand dieses wichtigen sozialpolitischen Instruments einsetzen.“ Im Vorfeld der am 17. September 2006 stattfindenden Landtagswahl, so die Ministerin, werde der Erhalt des Pflegewohngeldes „ein fester Bestandteil des Wahlprogrammes“ ihrer Partei sein.

Michael Händel, Vorsitzender der bpa-Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern, begrüßte diese Erklärung ausdrücklich: „Damit wird ein kleiner Ausgleich für Einrichtungen geschaffen, die durch die Einführung des Landespflegegesetzes im Jahr 2004 keine Förderung mehr erhalten. Die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts fordert die Länder nachdrücklich auf, durch die Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohnern für einheitliche Belastungen zu sorgen und Wettbewerbsverzerrung zu verhindern. Dies ist auch in Mecklenburg-Vorpommern eine ungewollte, aber durch die öffentliche Förderung entstandene Folge.“

„Wir hoffen, dass dann auch eine Förderung der Tagespflegen fortgeschrieben wird“, ergänzte die stellvertretende bpa-Vorsitzende Ulrike Kohlhagen und wies auch auf die missliche Situation im ambulanten Bereich hin: „Für ambulante Pflegedienste gibt es seit 2003 keine Förderung mehr. Wenn man dem Grundsatz ‚ambulant vor stationär’ hier ebenfalls Rechnung tragen will, muss dringend überlegt werden, ob es nicht auch für den ambulanten Bereich eine Pflegewohngeldregelung geben kann.“ Hier sei der Sozialhilfeträger, der sich zum 31.12.2002 von der Förderung der Investitionskosten in den neuen Bundesländern gänzlich verabschiedete, in der Pflicht, hieß es von Seiten der Union in der anschließenden Podiumsdiskussion: „Die Kreise und kreisfreien Städte stehen hier klar in der Verantwortung“, so Harry Glawe, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion.

Die Reform der Pflegeversicherung, die momentan lebhafte Diskussion um das Heimgesetz, die Entbürokratisierung der Pflege sowie die Themen „Integrierte Versorgung“ und „Neue Wohnformen“ waren weitere Schwerpunkte der Podiumsdiskussion mit den Sozialpolitischen Sprechern bzw. Fraktionsvorsitzenden aller im Landtag vertretenen Parteien. Zum Thema Pflegereform verwies Dr. Marianne Linke als erstes auf die „Rostocker Erklärung“ zum Landespflegekongress 2006, an deren Erarbeitung der bpa maßgeblich beteiligt war: "Die viel zu lange auf die lange Bank geschobene Reform der Pflegeversicherung muss jetzt zügig kommen“, mahnte die Ministerin an. „Dafür wollen wir einen Impuls geben. Deshalb ist es wichtig, sich hier gemeinsam zu positionieren.“

In der „Rostocker Erklärung“ plädiert das Sozialministerium gemeinsam mit dem bpa u. a. für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung als eigenständige Säule im System der Sozialversicherung – ebenso wie für ihre zukunftsfeste Finanzierung sowie Verbesserungen bei der Unterstützung von pflegenden Angehörigen. "Höhere Eigenbeteiligungen der Pflegebedürftigen durch die Stagnation der Leistungen in der Pflegeversicherung sind nicht mehr vertretbar“, so die Ministerin. Mit ihrer Forderung nach dynamisierten Leistungen, einer angemessenen Berücksichtigung von Demenzerkrankten sowie einer „Ausweitung des momentan viel zu eng gefassten Pflegebegriffs“ stimmten auch Ralf Grabow (Mitglied des FDP-Landesvorstands) und Chris Labouvie (Bündnis 90/ Die Grünen) voll überein. Angesichts der aktuellen Rentenkürzungen und der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt der letzten Jahre sei gerade in den neuen Ländern mit einer Rentnergeneration zu rechnen, so die Ministerin, die über schlechtere finanzielle Ressourcen als die jetzige verfügt. Jörg Heydorn, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, kritisierte in diesem Zusammenhang, dass die Leistungen der Pflegeversicherung seit 1996 der Höhe nach gleich geblieben sind und damit „eine schleichende Entwertung der Pflegeleistungen um 15 Prozent“ einherging.

Einig waren sich alle Parteien auch in der Forderung, dass das Heimgesetz – das für die Wahrung der wichtigsten Grund- und Schutzrechte der in Heimen lebenden Menschen steht – in Bundesverantwortung verbleiben muss: Heimbewohner in allen Ländern müssten, unabhängig von der jeweiligen Finanzlage, die gleichen Lebensverhältnisse vorfinden. Bestrebungen im Rahmen der Föderalismusreform, die Zuständigkeit des Bundes auf 16 einzelne Länder zu übertragen, wurden durch die Bank abgelehnt: „Wir sind strikt dagegen“, so die Sozialministerin.

„Strikt dagegen“ positionierte sich Ulrike Kohlhagen abschließend auch bezüglich den gegenwärtigen Ambitionen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, mit dem Modell der „Gemeindeschwester Agnes“ ein neues Berufsbild in der ambulanten Versorgung zu kreieren. „Agnes als Gemeindeschwester ist überflüssig“, betonte die stellvertretende bpa-Vorsitzende. „Wir ambulanten Dienste haben nach der Wende das unternehmerische Risiko nicht gescheut und uns als kleine und mittelständische Betriebe selbständig gemacht. Alle Leistungen, die eine Gemeindeschwester abdecken soll, leisten wir heute bereits.“

Insgesamt rund 50.000 pflegebedürftige Menschen sind in Mecklenburg-Vorpommern auf die Hilfe und Unterstützung ihrer Angehörigen oder auf professionelle Pflege angewiesen. Derzeit versorgen rund 400 Pflegedienste, 45 Tagespflegeeinrichtungen mit 608 Plätzen und 215 Pflegeheime Einrichtungen mit 16.245 Plätzen pflegebedürftige Menschen. Der bpa, der bundesweit über 4.300 private Pflegeeinrichtungen repräsentiert, vertritt in Mecklenburg-Vorpommern jede dritte Pflegeeinrichtung (163 Pflegedienste, 9 Tagespflegen mit 111 Plätzen sowie 31 Pflegeheime mit 2.416 Plätzen).

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa) Birte Wimmer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin Telefon: (030) 30878860, Telefax: (030) 30878889

(sk)

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