Medienunternehmen sollen Kurzarbeitergeld aufstocken
(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband sieht die Medienunternehmen in der Pflicht, im Falle von Kurzarbeit ihre Beschäftigten zu unterstützen. "Den Journalistinnen und Journalisten bei Tageszeitungen, Zeitschriften und im Privaten Rundfunk wird das Gesetz allein nicht gerecht", kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Er sieht Verlage und Rundfunkunternehmen in der Verantwortung, das Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent aufzustocken, sofern dadurch keine wirtschaftliche Schieflage entstehe. Ein Rückfall auf 60 bzw. 67 Prozent des Gehalts bringe viele Redakteurinnen und Redakteure in Schwierigkeiten.
Der DJV-Vorsitzende weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass die Mehrzahl der Zeitungsverlage nach Recherchen des DJV auf der Grundlage von Betriebsvereinbarungen bereits Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld
zahlten: "Das ist fair gegenüber den Beschäftigten und muss die Regel sein."
Wie "kurz" in den betroffenen Redaktionen wirklich gearbeitet werde, sei erst noch herauszufinden, so der DJV-Vorsitzende: "Richtig ist:
Etliche Zeitungen und Zeitschriften haben wegen Anzeigenrückgängen die Umfänge reduziert. Richtig ist aber auch, dass viele Kolleginnen und Kollegen derzeit mehr arbeiten als vor Corona, weil die digitalen Angebote erheblich ausgeweitet wurden und gewohnte Abläufe umgestellt werden mussten." Mit dem Instrument der Kurzarbeit müsse verantwortungsvoll und differenziert umgegangen werden.
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