Medienverbände beklagen: Kriterien zur Feststellung der Scheinselbstständigkeit "nichtssagend und widersprüchlich"
(Bonn) - Der Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Selbständigkeit vom 26. Oktober 1999 ist bei den Medienverbänden auf Bedenken gestoßen. Zwar sei es erfreulich, erklärten Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR), Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) und Tarifverband Privater Rundfunk (TPR) in Bonn, dass die Regierung bei der Formulierung des Entwurfs die Kritik der letzten Monate aufgegriffen habe. Doch seien nach wie vor einige Punkte korrekturbedürftig. So wirkten zum Beispiel die Kriterien für die Feststellung der Scheinselbstständigkeit immer noch "nichtssagend und widersprüchlich", wenn sie auf den Bereich der Medien angewendet würden. Vor diesem Hintergrund empfahlen die Medienverbände, gänzlich auf den Kriterien-Katalog zu verzichten. Es genügten die "von der Rechtsprechung konkretisierten, jeweils branchenspezifischen Anhaltspunkte".
Ferner forderten die Medienverbände, dass bei irrtümlich falscher Behandlung die Rückwirkung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge nur dann eintreten dürfe, wenn beide Beteiligten - Arbeitgeber und Beschäftigter - dem zustimmten. Um die schon von der sogenannten "Dieterich-Kommission" angemahnte Rechts- und Planungssicherheit zu gewährleisten, müsse darüber hinaus klargestellt werden, dass in all den Fällen, in denen nach den neuen Vorschriften rückwirkend Gesamtsozialversicherungsbeiträge zu leisten seien, auch die Beschäftigten anteilig herangezogen würden.
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BDZV