Pressemitteilung | k.A.

Medizinische Behandlung nicht mit Autoreparatur vergleichbar

(Köln) - Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Angestellten Krankenkassen (VdAK), Herbert Rebscher, mag vielleicht ein guter Krankenkassen-Manager sein, von der medizinischen Behandlung hat er jedoch keine blasse Ahnung.

Dies erklärte der Bundesvorsitzende des NAV-Virchowbundes, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Dr. Maximilian Zollner, auf den Vorstoß Rebschers, die Vergütung von Ärzten und Krankenhäusern vom Behandlungserfolg abhängig zu machen. Die Behandlung von Krankheiten mit all ihren Unabwägbarkeiten und Einflüssen könne nicht mit einer Autoreparatur gleichgestellt werden, auf die es dann noch Werkstatt-Garantie gebe. Rebscher könne auch keinem Arzt garantieren, dass sich der Patient während der Behandlung "ergebnisorientiert" verhalte.

Völlig unverständlich und unwahr sei die Behauptung Rebschers, die Ärzte verdienten daran, wenn die Patienten möglichst lange krank seien und möglichst viele Verordnungen brauchten, weil sonst Einkommen ausfielen. Auch Rebscher müsste eigentlich mitbekommen haben, dass die ärztliche Gesamtvergütung bereits über zehn Jahren gedeckelt bzw. budgetiert sei und damit eine unnötig lange Behandlung nicht zu Mehreinnahmen führe.

In der ambulanten ärztlichen Behandlung gebe es bereits die Qualitätssicherung und auch der Vorstandsvorsitzende des VdAK wisse, dass es in der Medizin keinen Anspruch auf Heilung, sondern auf ausreichende Behandlung nach SGB V gebe, erklärte Dr. Zollner.

Quelle und Kontaktadresse:
NAV - Virchowbund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Belfortstraße 9, 50668 Köln, Postfach 10 26 61, 50466 Köln, Leiterin der Pressestelle: Ingrid Drexler, Telefon (0221) 97 30 05-43, Fax (0221) 97 30 05-36; Quelle: NAV-Virchowbund

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