Medizintechnik sieht Patientenversorgung gefährdet / Therapieerfolg mit geplanten Regeln nicht mehr sichergestellt
(Köln) - Das am 18. Juni im Deutschen Bundestag in erster Lesung beratene Gesetz zur Modernisierung des Gesundheitssystems wird nach Ansicht der deutschen Medizintechnik die effektive Patientenversorgung mit medizinischen Hilfsmitteln gefährden. Das Gesetz sieht in seiner jetzigen Fassung vor, dass die Krankenkassen zukünftig bei der Versorgung mit Rollstühlen, Atemtherapiegeräten, Prothesen, Bandagen etc. nur noch den niedrigsten Preis für das jeweilige Produkt erstatten müssen. Dies birgt nach Auffassung des Branchenverbandes SPECTARIS die Gefahr, dass damit die in Verbindung mit dem Hilfsmittel erbrachten Dienstleistungen nicht mehr geleistet werden können. Auch die zu erwartende Qualität der Hilfsmittelversorgung wird dadurch erheblich verschlechtert.
Patienten müssen in Zukunft damit rechnen, dass die Krankenkassen ihnen Hilfsmittel anbieten, die zum einen nicht auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Zum anderen ist zu erwarten, dass bestimmte Dienstleistungen, wie zum Beispiel Anpassung, Wartung, Service, Beratung von den Leistungserbringern - u.a. den Sanitätsfachhändlern - nicht mehr erbracht werden können. Damit wird der Therapieerfolg nachhaltig beeinträchtigt. Nicht optimal eingestellte bzw. angepasste Hilfsmittel verringern einerseits die Wirksamkeit, anderseits sinkt die Akzeptanz durch die Patienten.
Dies steht im klaren Widerspruch zu den immer wieder geäußerten Absichten der Bundesregierung, die Patientenrechte und die Patientenversorgung deutlich zu stärken. Das Gesetz in seiner jetzigen Form erreicht laut SPECTARIS somit genau das Gegenteil.
Nicht oder nur unzureichend therapierte Krankheitsbilder verursachen eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes und dadurch hohe Folgekosten. Ein Abstellen auf den niedrigsten Preis bewirkt damit nur kurzfristig eine Entlastung der Budgets der Krankenkassen. Mittel- und langfristig sind deutliche Mehrkosten zu erwarten, die durch den Beitragssatz zu den Krankenkassen aufgefangen werden müssen.
SPECTARIS fordert daher zur Gewährleistung der Patientenversorgung die Einbeziehung von Qualitätskriterien und Dienstleistungen in die zukünftige Struktur der Hilfsmittelversorgung.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V. (SPECTARIS)
Kirchweg 2, 50858 Köln
Telefon: 0221/9486280, Telefax: 0221/948628-80