Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Mehr als 45 Milliarden Euro für soziale Leistungen in 2012 / Steigende Sozialausgaben bleiben großes Problem für Kommunen / Bund mildert Anstieg 2012 spürbar ab

(Berlin) - Die Sozialausgaben der Kommunen steigen weiter an. In diesem Jahr werden sie nach der heute vom Deutschen Städtetag veröffentlichten Prognose der kommunalen Spitzenverbände bei voraussichtlich 45,5 Milliarden Euro liegen. Der Ausgabenanstieg im Jahr 2012 wird jedoch durch das finanzielle Engagement des Bundes spürbar abgemildert.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus, sagte in Berlin anlässlich der Finanzpressekonferenz des Verbandes: "Wir begrüßen sehr, dass der Bund ab diesem Jahr schrittweise die Kosten für die Grundsicherung im Alter übernimmt, die sich 2010 auf 4,1 Milliarden Euro beliefen. Das ist eine bedeutende Hilfe für die Städte. Klar ist aber auch, dass der große Block der Sozialausgaben für die Kommunen eine gravierende Belastung bleibt. Die Sozialausgaben liegen auf einem sehr hohen Niveau, und sie sinken nicht. Sie haben sich in den vergangenen 20 Jahren verdoppelt. Das Thema Soziallasten der Kommunen muss deshalb weiter auf der Tagesordnung bleiben."

Die dramatische Verschuldung vieler Städte mit Kassenkrediten mache es nötig, nach weiteren Entlastungsmöglichkeiten zu suchen, so Articus. Denn gerade in strukturschwachen Regionen seien die Soziallasten am höchsten. Besonders bedeutsam sind innerhalb der Sozialausgaben die Jugendhilfe, darunter die Hilfe zur Erziehung, die Eingliederungshilfe für Behinderte und die Hilfe zur Pflege - diese Leistungen steigen weitgehend unabhängig von der Konjunktur. Ein großes Volumen entfällt zudem auf die Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose und andere Hartz-IV-Empfänger.

Articus appellierte an die Bundesregierung, zügig die zugesagten weiteren Entlastungsschritte bei der Grundsicherung im Alter auf den parlamentarischen Weg zu bringen. Nach dem bereits gültigen Gesetz soll der Bund ab diesem Jahr 45 Prozent der Kosten tragen, geregelt werden muss noch die Kostenübernahme von 75 Prozent im Jahr 2013 und schließlich 100 Prozent ab dem Jahr 2014.
Im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens müsse auch klargestellt werden, dass die Länder die Mittel in jedem Fall an ihre Kommunen vollständig weiterleiten. "Mehrere Länder wollen einen Teil der Mittel für ihre Haushalte einbehalten. Dabei darf es auf keinen Fall bleiben, denn dieses Geld ist eindeutig zur Entlastung der Kommunen bestimmt", so Articus. Außerdem müsse ein zeitnaher Abrechnungsmechanismus der tatsächlichen Ausgaben der Grundsicherung im Alter eingeführt werden. Denn im bisher geltenden Gesetz werden die Ausgaben im Vorvorjahr zugrunde gelegt, so dass die Kommunen den erwarteten Ausgabenanstieg nicht erstattet bekommen.

Zur Entwicklung der kommunalen Sozialausgaben 2011 und 2012 stellte der Deutsche Städtetag in der Finanzpressekonferenz im Detail fest:

- 2011 stiegen die kommunalen Sozialausgaben um rund 1,5 Milliarden Euro bzw. 3,6 Prozent auf 43,6 Milliarden Euro, 2012 wird ein Anstieg um weitere 1,9 Milliarden Euro bzw. 4,3 Prozent auf 45,5 Milliarden Euro erwartet. Fast ein Viertel der Ausgaben der Kommunen werden 2012 für soziale Leistungen aufgewendet.

- Zwei besondere Faktoren sind 2011 und 2012 neu zu verzeichnen und bei der Interpretation der Sozialausgaben zu beachten: Die Entlastung der Kommunen bei der Grundsicherung im Alter geschieht durch eine höhere finanzielle Beteiligung des Bundes, die zu höheren Einnahmen der Kommunen führt. Deshalb ist diese Entlastung bei der Höhe der Sozialausgaben nicht sichtbar. Die Einführung des von den Städten unterstützten Bildungs- und Teilhabepaketes für bedürftige Kinder wiederum führt seit 2011 zu höheren Sozialausgaben der Kommunen, die aber vom Bund gegenfinanziert werden und ebenfalls als Einnahmen in der Kommunalfinanzstatistik auftauchen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin Volker Bästlein, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin Telefon: (030) 377110, Telefax: (030) 37711999

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