Mehr Flexibilität bei Reisepreisen / DRV-Initiative erfolgreich / Existenz der Kataloge gesichert
(Berlin) - Gute Nachricht für die Reisebüros und deren Kunden: Die Existenz des Reiseveranstalter-Katalogs ist gesichert. Zuverlässig können sich die Verbraucher auch weiterhin über die Preise ihrer Wunschreise informieren. Auf Initiative des Deutschen ReiseVerbands (DRV) hat das Bundesjustizministerium (BMJ) jetzt eine Verordnung geändert. Damit können Reiseveranstalter künftig unter bestimmten Voraussetzungen die im Katalog angegebenen Reisepreise anpassen. Dies muss vor Abschluss des Reisevertrages mit dem Kunden erfolgen. Die Ergänzung des Paragraph 4 BGB Informationspflichten-Verordnung ist zum 1. November 2008 in Kraft getreten.
Diese neue Verordnung erlaubt es Reiseveranstaltern künftig, ihre Reisepreise dann neu zu kalkulieren, wenn sie Produkte nachkaufen. Wenn sich die Preise für einzelne Bestandteile des Reisepreises verändert haben, können diese aktuellen Kosten künftig bei der Kalkulation der Reisepreise berücksichtigt werden", so Klaus Laepple, Präsident des Deutschen ReiseVerbands (DRV). Das kann bedeuten, dass die Preise günstiger oder erhöht werden etwa beim Einkauf zusätzlicher Kontingente zu veränderten Konditionen. Wichtig für den Kunden ist, dass er sich darauf verlassen kann: Der zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss vereinbarte Preis ist bindend.
Wir haben mit der neuen Verordnung erreicht, dass das bei Verbrauchern beliebte Informationsmedium Katalog erhalten bleibt. Zugleich fällt das starre Modell der Katalogpreise, das längst nicht mehr zeitgemäß war. Während andere touristische Leistungsträger wie zum Beispiel Hotels oder Fluggesellschaften bei ihrer Preisgestaltung auf aktuelle Veränderungen reagieren konnten, waren die Reiseveranstalter bis zu einem Jahr an die Reisepreise gebunden, so DRV-Präsident Laepple. Die Flexibilisierung der Reisepreise eröffnet den Reiseveranstaltern einen klar definierten Spielraum. Sie können jetzt flexibler auf die Nachfrage reagieren und entsprechend neue Produkte hinzukaufen, auf die sie zuvor hätten verzichten müssen. Dadurch wird das Angebot für die Verbraucher deutlich größer.
Als führende Interessenvertretung der Tourismusbranche freuen wir uns außerordentlich über diesen Erfolg", betonte DRV-Präsident Klaus Laepple. Über zwei Jahre lang hatte sich der Branchenverband für eine Flexibilisierung bei der Preisgestaltung eingesetzt die beispielsweise bei Fluggesellschaften seit Jahren üblich ist. Ohne die Unterstützung durch die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und den Tourismusbeauftragten der Bundesregierung Ernst Hinsken, MdB, wäre diese Anpassung nicht möglich gewesen. Ich danke Frau Zypries und Herrn Hinsken an dieser Stelle im Namen der gesamten Reisebranche für ihre tatkräftige Unterstützung und ihr Engagement für eines der zentralen und wichtigsten Anliegen der Tourismusbranche, hob Laepple hervor. Ohne die jetzt erreichte Preisflexibilisierung hätte die Existenz des Reisekatalogs auf dem Prüfstand gestanden zum Nachteil der Kunden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV)
Sibylle Zeuch, Pressesprecherin
Albrechtstr. 10a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 28406-0, Telefax: (030) 28406-30
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