Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.
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Mehr Marktwirtschaft in der Sekundärrohstoffbranche / BDSV und BDE begrüßen Rechtsgutachten "Haushaltsabfälle zwischen Privatisierung und Kommunalisierung"

(Berlin) - BDSV und BDE begrüßen, dass das Bundesumweltministerium ein eigenständiges Gutachten zum Thema "Haushaltsabfälle zwischen Privatisierung und Kommunalisierung" in Auftrag gegeben und das Ergebnis den betroffenen Verbänden vor wenigen Tagen zur Verfügung gestellt hat. Die beiden Verbände verstehen das Vorgehen des BMU als Signal, mit allen Wirtschaftsbe­teiligten in einen konstruktiven Dialog über das künftige Abfallrecht in Deutschland einzutreten.

Nach gemeinsamer Auffassung der Verbände setzt das von dem Bonner Rechtsanwalt Dr. Ulrich Karpenstein verfasste Dokument einen deutlichen Kontrapunkt zum kontinuierlichen Versuch der Interessenvertreter der kommunalen Abfallwirtschaft, die Weichen von Politik und Gesetzgebung in Richtung Besitzstandswahrung und Abwehr unliebsamer privatwirtschaftlicher Konkurrenz zu stellen. Beispielsweise habe ein vom VKS im VKU sowie mehreren Städten in Auftrag gegebenes Gutachten der Juristen Prof. Dr. Hans-Joachim Koch und Dr. Moritz Reese recht einseitige und rechtlich wie wirtschaftspolitisch fragwürdige Thesen zugunsten eines Vorrangs der Kommunen in der Abfallwirtschaft aufgestellt.

Ungeachtet der noch ausstehenden gründlichen Bewertung des Rechtsgutachtens von Karpenstein für die in der nächsten Legislaturperiode anstehenden Gesetzesvorhaben stellen BDE und BDSV bereits nach erster Durchsicht mit Genugtuung gemeinsam fest, dass es den von Koch/Reese vorgetragenen Vorstellungen der Kommunen in entscheidenden Punkten Grenzen setzt. Insbesondere was die von dort ins Spiel gebrachte gravierende Beschneidung gewerblicher Sammlungen von Sekundärrohstoffen aus privaten Haushaltungen betrifft, habe Karpenstein jetzt, so BDSV und BDE, den schmalen Gestaltungsspielraum aufgezeigt, den das Europa- und Verfassungsrecht dem deutschen Gesetzgeber setze. In der Substanz dürften gewerbliche Sammlungen nicht angetastet werden.

Der vom BMU erteilte Gutachtenauftrag sei allerdings erkennbar darauf gerichtet, die Grenzen für künftige Überlassungspflichten für separat bereitgestellte Verwertungsabfälle aus privaten Haushaltungen auszuloten. Bei der Neugestaltung des Abfallrechts in Deutschland, die durch die Umsetzung der im letzten Herbst verabschiedeten Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union bis spätestens 12.12.2010 zu erfolgen habe, dürfe eine solche Tendenz die politische Diskussion nicht prägen. Angesichts der großen Bedeutung, die die heimische Entsorgungs- und Rohstoffwirtschaft für die gesamte Volkswirtschaft habe, könne es nicht um die Erhaltung der gesetzlich maximal möglichen Besitzstände von kommunalen Entsorgungsträgern und ihren Abfallwirtschaftsbetrieben gehen. BDE und BDSV erwarten, dass die deutsche Politik der Privatwirtschaft Perspektiven eröffnet, mit denen in das künftige Abfallrecht mehr Marktwirtschaft einkehren kann. Die derzeitige "duale Entsorgungsordnung" dürfe nicht schon am Anfang des notwendigen Innovationsprozesses in Beton gegossen werden.

BDE und BDSV werden gemeinsam ein Konzept unterbreiten, das in einem wettbewerblichen Verfahren den privaten Entsorgungsbetriebe faire Chancen einräumt. Wichtigste Leitidee ist dabei, dass von dem hohen Standard der Sekundärrohstoffwirtschaft in Deutschland keine Abstriche gemacht werden. Im Gegenteil soll der Recyclinggedanke weiterhin gestärkt werden. Die Vorschläge werden die beiden Verbände in das Gesetzgebungsverfahren, das in der kommenden Legislaturperiode eine wichtige Rolle spielen wird, konsequent einbringen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Karsten Hintzmann, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Behrenstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99

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