Mehr Rechtsicherheit für Wohnungseigentümer / Bundesrat verabschiedet Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes
(Berlin) - Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hat die vom heute (16. Februar 2007) Bundesrat beschlossene Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) begrüßt. Mit dieser Novelle wird die bisherige Rechtsunsicherheit unter Wohnungseigentümern und Verwaltern weitestgehend beseitigt, unterstrich Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn. Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich zum 1. Juni 2007 in Kraft treten
In Zukunft kann zum Beispiel die Verteilung für Betriebs-, Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungskosten durch mehrheitliche Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft geregelt werden. Auch werden Wohnungseigentümer künftig mit einer Dreiviertel-Mehrheit über Maßnahmen zur Modernisierung ihrer Wohnanlage und deren Anpassung an den Stand der Technik beschließen können.
Eine entscheidende Verbesserung ergibt sich auch aus den nunmehr gesetzlich getroffenen Regelungen zur sogenannten Teilrechtsfähigkeit. Danach haften Wohnungseigentümer sowohl gegenüber Dritten, als auch gegenüber der Gemeinschaft nur in Höhe ihres Miteigentumsanteils und nicht mehr mit ihrem gesamten privaten Vermögen. Allerdings bleibe es dabei, dass letztendlich auch der einzelne Wohnungseigentümer in voller Höhe für die gesamten Schulden der Gemeinschaft in Anspruch genommen werden kann, wenn alle anderen Miteigentümer zahlungsunfähig sein sollten.
Auch die Möglichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft, rückständige Hausgeldforderungen gegen einen insolventen Miteigentümer in der Zwangsversteigerung geltend zu machen, werden verbessert.
Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland
Pressestelle
Mohrenstr. 33, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20216-0, Telefax: (030) 20216-555
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