Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Mehr Sammelklage wagen

(Berlin) - EU-Verbandsklage: Gutachten zeigt auf, wie Verbraucher zu ihrem Recht auf Schadensersatz kommen können

- EU-Richtlinie sieht weitreichende Sammelklagen vor
- Betroffene können am Ende direkt Schadensersatz erhalten
- vzbv stellt Gutachten und Forderungen zur Umsetzung ins deutsche Recht vor

Durch die neue EU-Verbandsklage könnten Verbraucher bei Massenschäden ohne eigene Klage Entschädigungen erhalten. Weil die relevante EU-Richtlinie den Mitgliedsstaaten jedoch viel Spielraum bei der Umsetzung lässt, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun ein Gutachten vorgelegt, das zeigt, wie es gehen könnte. Demnach würde ein Verbraucherverband zunächst auf eigenes Risiko gegen ein Unternehmen klagen. Verbraucher könnten sich nach einem Urteil oder Vergleich anmelden, ein Treuhänder würde dann die einzelnen Ansprüche auf dieser Grundlage prüfen.

"Die EU-Verbandsklage ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz in Europa und wird für mehr juristische Waffengleichheit zwischen geschädigten Verbrauchern und Unternehmen sorgen. Die Bundesregierung muss nun dafür sorgen, dass Verbraucher in Massenschadensfällen künftig leichter zu ihrem Geld kommen. Das Gutachten zeigt, wie sowohl Verbraucherinteressen in den Mittelpunkt gestellt, Gerichte entlastet und die Rechte beklagter Unternehmen berücksichtigt werden können", sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller.

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(mj)

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