Mehr Schutz für Puten! Empfehlungen der Europäischen Lebensmittelbehörde sind Weckruf an die Bundesregierung
(Bonn) - Verbindliche Vorgaben zur Haltung von Puten fehlen in Deutschland bis heute – auf diese Lücke im Tierschutzrecht weist der Deutsche Tierschutzbund hin. Im Rahmen der Überarbeitung der EU-Tierschutzgesetzgebung hat die EFSA (European Food Safety Authority) nun eine wissenschaftliche Empfehlung zu Puten veröffentlicht: Die europäische Behörde, die die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln überwacht, hat die Tierschutzprobleme in der Putenhaltung analysiert und empfiehlt konkrete Maßnahmen.
„Die europäischen Empfehlungen sind ein erneuter Weckruf an die Bundesregierung: Es braucht in Deutschland endlich verbindliche Vorgaben an die Putenhaltung. Eine Reduktion der Besatzdichte und Mindestanforderungen für die Beschäftigung der Tiere und zur Strukturierung des Stalls, wie sie die EFSA empfiehlt, wären ein erster Schritt in die richtige Richtung und würden auch das schmerzhafte Schnabelkürzen überflüssig machen“, sagt Franziska Hagen, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund.
Die letzten beiden Vorgänger-Bundesregierungen hatten bereits Vorarbeiten zu einer entsprechenden Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geleistet. Es liege nun an der aktuellen Bundesregierung, diese Vorlagen aufzugreifen, nachzubessern und zügig umzusetzen, so der Tierschutzbund.
Die EFSA empfiehlt in ihrer „Scientific Opinion“ eine drastische Reduktion der Besatzdichte für Puten. Im Vergleich zu den Minimalvorgaben, die sich die Branche in Deutschland in einer freiwilligen Vereinbarung zur Haltung von Mastputen auferlegt hat, hätten Hennen und Hähne am Ende der Mast mehr als doppelt so viel Platz. Empfohlen wird außerdem eine Strukturierung des Stalls, das Angebot von organischem Beschäftigungsmaterial und ein Außenklimabereich. Die EFSA spricht sich zudem dafür aus, das Schnabelkürzen zu beenden, bei dem Puten routinemäßig ein Stück des Schnabels amputiert wird, um Verletzungen zu verhindern, wenn sich die Tiere gegenseitig bepicken. Ausgelöst wird diese Verhaltensstörung in der konventionellen Putenhaltung durch verschiedene Faktoren wie hohe Besatzdichten sowie mangelnde Strukturierung und Beschäftigung. Das Problem lässt sich daher durch verbesserte Haltungsbedingungen deutlich reduzieren. Solange das Schnabelkürzen noch erlaubt ist, müsse eine effektive Schmerzbehandlung während und nach dem Eingriff erfolgen, so die EFSA.
Hintergrund:
Mehr zur EFSA-Opinion zu Puten finden Sie hier: Welfare assessment of turkeys on farm | EFSA. Die Publikation wurde im Rahmen der laufenden Überarbeitung der EU-Tierschutzgesetzgebung erstellt. Ziel der Überarbeitung ist es, die Haltungsbedingungen von landwirtschaftlich genutzten Tieren europaweit zu verbessern. Bis jedoch eine EU-weit gültige Verordnung zur Haltung von Puten veröffentlicht wird, wird es voraussichtlich noch Jahre dauern.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tierschutzbund e.V., In der Raste 10, 53129 Bonn, Telefon: 0228 604960
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