Mehr Sicherheit auch bei der betrieblichen Altersvorsorge
(Berlin) - Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts für mehr Transparenz bei Lebensversicherungen erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 27. Juli 2005 in Berlin: "Der DGB begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und fordert die Politik auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen auch für die betriebliche Altersvorsorge zu verbessern.
Die betriebliche Altersvorsorge bietet in Bezug auf Kosten, Leistung und Sicherheit die optimalen Voraussetzungen zur Ergänzung der gesetzlichen Rente. Deshalb muss die betriebliche Altersvorsorge gestärkt werden. Dazu gehört in erster Linie, dass die zusätzliche Altersvorsorge nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden darf. Das ist ein nötiger Schritt für mehr Glaubwürdigkeit der Politik. Wer die Menschen zu mehr Eigenvorsorge auffordert, muss sicherstellen, dass die Ersparnisse fürs Alter auch bei Langzeitarbeitslosigkeit unangetastet bleiben.
Außerdem muss verhindert werden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr eingezahltes Kapital verlieren, wenn sie wegen Arbeitsplatzverlust gezwungen sind, die Vorsorgeverträge in den ersten Jahren zu kündigen. Dafür sollten die gezillmerten Tarife' - bei denen die Beiträge in den ersten Jahren fast ausschließlich für Provisionen und Verwaltungsgebühren verwendet werden - reformiert werden. Notwendig ist schließlich mehr Transparenz bei Kosten und Erträgen, damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Vorteile und Risiken verschiedener Altersvorsorgeverträge besser beurteilen können."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
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