Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Mehr Sicherheit, geringeres Brandrisiko / BDE: Haushaltsnahe Erfassung von Elektroaltgeräten weiterhin möglich

(Berlin) - Elektroaltgeräte, die Hochenergiebatterien enthalten, sind gemäß den Anforderungen des internationalen Abkommens zum Transport gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) zu transportieren. Gleiches gilt für die Sammlung ausgedienter Elektrogeräte mit Hilfe von Depotcontainern im öffentlichen Raum. Container, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden deshalb seit Jahresbeginn außer Verkehr gezogen. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschat e. V. sieht darin jedoch keine Einschränkung der haushaltnahen Sammlung.

BDE-Präsident Peter Kurth: "Werden in Elektroaltgeräten enthaltene Hochenergiebatterien durch unsachgemäßen Umgang beschädigt, bergen sie ein erhebliches Brandrisiko. Volle Depotcontainer dürfen deshalb nicht mehr einfach in Container oder auf Ladeflächen geschüttet werden. Im Sinne der Sicherheit von Bürgern und Mitarbeitern sind sie vor Ort durch neue leere Behälter zu ersetzen. Elektroaltgeräte und darin enthaltene Lithiumionen-Akkus werden nicht mehr beschädigt, das Brandrisiko sinkt. Die haushaltsnahe Erfassung von Elektroaltgeräten ist weiterhin möglich."

Wichtig sei, so Peter Kurth weiter, dass die eingesetzten Container den Anforderungen des ADR genügen, dies könne z. B. gewährleistet werden, wenn sie über eine Rutsche für die eingeworfenen Geräte sowie eine Schaumstoffpolsterung als Schall- und Aufprallschutz verfügten.

Für die Zukunft fordert der BDE, Geräte, in denen Hochenergiebatterien verbaut sind, zu kennzeichnen.

Elektroaltgeräte, die beispielsweise auf dem Wertstoffhof angenommen werden, wären damit leichter in die Fraktionen akkubetriebene und damit ADR-relevante Geräte und nicht akkubetriebene Geräte zu trennen. Übergansweise könne, so Peter Kurth, die plakative Bezeichnung "ohne" oder "mit" Kabel dazu beitragen, eine praxistaugliche Separierung vor Ort zu gewährleisten. Ziel, so Kurth weiter, müsse aber sein, Geräte mit Hochenergiebatterien zu kennzeichnen.

Peter Kurth: "Bereits heute sind Hochleistungsbatterien häufig fest mit dem Elektrogerät verbaut und schwer zu erkennen, geschweige denn vom Gerät zu trennen."

Aus diesem Grunde ist die Forderung, Elektroaltgerät und Akku an der Annahmestelle durch den Bürger oder das Personal trennen zu lassen, praxisuntauglich. Zudem bietet ein fest im Gerät verbauter Akku den besten Schutz vor Zerstörung oder einem Kurzschluss der Pole.

Im Dezember 2014 hatte das Bundesverkehrsministerium (BMVI) unmissverständlich klargestellt, dass die Sammlung und der Transport von Elektroaltgeräten, die Lithiumzellen oder -batterien enthalten, in Containern oder Gitterboxen mit loser Schüttung unzulässig ist, der Transport gemäß ADR zu erfolgen hat.

Quelle und Kontaktadresse:
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. Ronald Philipp, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Behrenstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Fax: (030) 5900335-99

(sy)

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