Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle
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Mehr steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und deren Angehörige / bpa: Neues Gesetz ist auch Maßnahme gegen Schwarzarbeit

(Berlin) - In seiner heutigen (10. Februar 2006) Sitzung hat der Bundesrat zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung Stellung genommen, mit dem Privathaushalte als Arbeitgeber stärker gefördert werden sollen. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) begrüßt das Gesetz insbesondere vor dem Hintergrund, dass es Familien zugute kommt, in denen Pflegebedürftige im Sinne der Pflegeversicherung ambulant betreut werden. Diese könnten dann einen höheren Betrag an Pflege- und Betreuungskosten von der Steuer absetzen. bpa-Geschäftsführer Bernd Tews: „Pflegebedürftige, die in der eigenen häuslichen Umgebung betreut werden, sowie deren Angehörige würden durch die Regelungen des neuen Gesetzes sinnvoll unterstützt. Der ambulante Versorgungsbereich würde weiter gestärkt.“

Zudem würde das Gesetz eine wichtige vorbeugende Maßnahme gegen die bundesweit immer weiter um sich greifende Schwarzarbeit in der Pflege darstellen. Denn, so Bernd Tews weiter: „In dem Maße wie der Bund die Pflegebedürftigen und deren Angehörige mit zusätzlichen Mitteln ausstattet, werden legale Beschäftigungen in der Pflege gefördert. Die Leistungen professioneller Pflegedienste werden dadurch noch attraktiver.“

Bisher ist die steuerliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen, zu denen auch die Betreuung und Pflege zu Hause gehören, dahingehend begrenzt, dass maximal 3.000 Euro jährlich an Aufwendungen geltend gemacht werden können: 20 Prozent, 600 Euro, sind direkt von der Steuerschuld abziehbar. Künftig soll die Möglichkeit bestehen, diese Beträge zu verdoppeln, also Aufwendungen bis zu 6.000 Euro/Jahr mit einem Steuerabzug bis zu 1.200 Euro zu fördern. Voraussetzung für die zusätzliche Förderung soll sein, dass die Pflege- und Betreuungsleistungen im Sinne der Pflegeversicherung durch einen zugelassenen Pflegedienst erbracht und mit diesem auch abgerechnet werden.

Durch seine speziellen Kooperationsverträge mit verschiedenen Krankenkassen gewährleistet der bpa, mit seinen über 4.000 privaten Pflegeeinrichtungen und 1.500 qualifizierten Pflegeberatern, schon seit Jahren eine wirkungsvolle Unterstützung im Bereich „Hilfe für pflegende Angehörige“. Konkret steht den Angehörigen ein flächendeckendes Netz an bpa-Pflegediensten mit speziell ausgebildeten Pflegeberatern zur Verfügung. Diese bieten individuelle Schulungen, Pflegekurse und Überleitungspflege vom Krankenhaus in die Häuslichkeit an.

Die Bundesregierung verfolgt mit dem heute behandelten Gesetz ein weiteres Ziel: „Außerdem wirken wir der Schwarzarbeit in der Pflege entgegen und verbessern gleichzeitig die Beschäftigungsmöglichkeiten bei den professionellen Leistungsanbietern“, betonte die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Bernd Tews: „Wir begrüßen, dass die Ministerin in diesem Zusam-menhang auch die Notwendigkeit zur Bekämpfung der Schwarzarbeit thematisiert. Es zeigt, dass die vielfältigen Aktionen des bpa Früchte tragen und die Bundesregierung sich dem Problem verstärkt annimmt.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa) Beate Wimmer, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin Telefon: (030) 30878860, Telefax: (030) 30878889

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