Mehr Transparenz beim Ticketkauf / Neue EU-Flugpreis-Verordnung tritt am 1. November in Kraft
(Berlin) - Mehr Preistransparenz für Kunden: An diesem Samstag, den 1. November 2008 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die vom Deutschen ReiseVerband (DRV) ausdrücklich begrüßt wird. Künftig muss für den Kauf von Flugtickets in den Verkaufsgesprächen und in der Werbung jederzeit der Endpreis angegeben werden. Verbindlich sind dann alle anwendbaren Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind, auszuweisen. Dies schließt ein
- den Flugpreis (Flugtarif), die Steuern, die Flughafengebühren,
- die sonstigen Gebühren,
- Zuschläge und Entgelte, wie diejenigen, die mit der Sicherheit oder dem Kraftstoff in Zusammenhang stehen.
Die letztgenannten Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte müssen aber nicht nur im Endpreis enthalten sein, sondern auch einzeln gesondert der Höhe nach angegeben werden. Das ist über das verständliche Ziel hinausgeschossen und wird in der Praxis Probleme machen. Es sei denn, die EU-Kommission schafft zur Umsetzung noch Klarheit, kommentiert der Europa-Beauftragte des DRV, Dr. H. Jochen Martin. Wichtig für den Kunden ist nun, dass er klare Informationen über den Endpreis hat.
Des Weiteren regelt die jetzt in Kraft tretende Verordnung, dass EU-Bürger künftig beim Kauf von Flugtickets nicht mehr aufgrund ihres Wohnsitzes und die Reisebüros aufgrund des Ortes der Niederlassung benachteiligt werden dürfen. So können dann zum Beispiel Kunden aus Deutschland ohne Probleme Flugtarife buchen, die bisher nur Kunden in einem anderen EU-Land zur Verfügung standen. Die Neuregelung verbietet die bisherige Diskriminierung im Zugang zu den Flugpreisen bezogen auf den Wohnort des Passagiers. Bisher konnten Fluggesellschaften denjenigen Kunden, die nicht aus den so genannten Quellmärkten stammten, den Zugang zu den jeweils günstigsten Landestarifen verwehren. Nun dürfen sie den Kauf eines Tickets in einem anderen EU-Land niemandem unter Hinweis auf den Wohnsitz oder den Geschäftssitz verweigern. Dies gilt für alle Flüge von einem EU-Flughafen aus auch bezogen auf Nicht-EU-Carrier.
Der Deutsche ReiseVerband (DRV) befürwortet diesen Teil der neuen europäischen Gesetzgebung, da Reisebüros so besser im Interesse ihrer Kunden handeln können, erläutert der Europa-Beauftragte des DRV, Dr. H. Jochen Martin.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV)
Sibylle Zeuch, Pressesprecherin
Albrechtstr. 10a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 28406-0, Telefax: (030) 28406-30
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