Pressemitteilung | Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)

Mehr Unterstützung für Schwangere in Not

(Köln) - Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) bekräftigt sein Plädoyer für den Erhalt des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch anlässlich der Bundestagsdebatte am morgigen Donnerstag.

"Aus aktuellem Anlass appellieren wir an die politisch Verantwortlichen, bessere Rahmenbedingungen für die psychosoziale Beratung für Frauen und Paare in schweren Krisensituationen wie einem Schwangerschaftskonflikt zu schaffen", erklärt KDFB-Präsidentin Dr. Maria Flachsbarth. Dazu gehört unabdingbar eine bedarfsgerechte, flächendeckende und kontinuierliche Förderung von Schwangerschaftskonflikt- ,Frauen- und Familienberatungsstellen.

Gleichzeitig spricht sich der KDFB in seinem Engagement für den Schutz des ungeborenen Lebens erneut deutlich gegen die Abschaffung bzw. Einschränkung des Straftatbestands "Werbung für den Schwangerschaftsabbruch" aus, wie sie anhand verschiedener Gesetzesentwürfe am morgigen Donnerstag im Bundestag debattiert wird. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nach Auffassung des KDFB keine normale ärztliche Leistung, die beworben werden sollte.

"Schwangere in Notlagen brauchen niedrigschwellige und umfassende Informationen und Unterstützung, die ihnen helfen können, ihr Kind zur Welt zu bringen", fasst KDFB-Präsidentin Dr. Maria Flachsbarth abschließend zusammen. Dazu zählt etwa auch die Möglichkeiten der vertraulichen Geburt.

Quelle und Kontaktadresse:
Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. Pressestelle Kaesenstr. 18, 50677 Köln Telefon: (0221) 86092-0, Fax: (0221) 86092-79

(cl)

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