Mehr Wettbewerb im Postmarkt
(Hamburg) Am 14. Februar hat das Bundeskartellamt entschieden: Die Deutsche Post AG darf ihren Wettbewerb nicht länger diskriminieren und von einer portobegünstigten Einlieferung von postvorbereiteten Briefen ausschließen.
Damit hat eine dreijährige Auseinandersetzung ihr vorläufiges Ende gefunden. 2002 hatte aufgrund der Verlängerung der Exklusivlizenz der BdKEP sich entschlossen, die politischen Entscheidungen zugunsten der Deutschen Post AG mithilfe der Europäischen Kommission anzugreifen. Im Herbst 2004 hat die Europäische Kommission entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland das Postgesetz zu ändern habe, um postkonsolidierende Tätigkeiten zuzulassen. Die Regierung verweigert eine Entscheidung und versteckt sich hinter einer Klage beim Europäischen Gerichtshof, um Zeit für die Deutsche Post AG zu gewinnen. Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates dagegen greift die EU-Entscheidung ebenso auf wie das Bundeskartellamt, dass nun mit sofortiger Wirkung die Deutsche Post AG verpflichtet hat, Wettbewerb nicht mehr zu diskriminieren.
Briefdienste haben sofort begonnen, die Entscheidung des Bundeskartellamtes umzusetzen. Sie haben seit Jahren, der Deutschen Post AG vorsortierte Briefe aufgeliefert und für diese Leistung keinen einzigen Cent gesehen. Briefdienste nutzen das Netz der Deutschen Post AG, da sie aufgrund gesetzlicher Restriktionen nicht bundesweit zustellen können. Jetzt kann der stagnierende Briefmarkt sich weiterentwickeln zu Gunsten der Wirtschaft insgesamt.
"Das die Deutsche Post überhaupt in Erwägung zieht, beim Oberlandesgericht Düsseldorf Widerspruch gegen den Sofortvollzug einzulegen, ist zwar ihr gutes Recht, aber trotzdem unverschämt", kritisierte der Vorsitzende des BdKEP, Rudolf Pfeiffer." Sie selbst nämlich nutzt in allen anderen europäischen Ländern und den USA den Teilleistungszugang."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)
Steenwisch 23, 22527 Hamburg
Telefon: 040/4303374, Telefax: 040/4301490