"Mehrarbeit teilzeitbeschäftigter, verbeamteter Lehrkräfte muss besser bezahlt werden" / Europäischer Gerichtshof entscheidet im Sinn der Gewerkschaft
(Frankfurt am Main/Luxemburg) - In Deutschland müssen Bund, Länder und Kommunen die Mehrarbeit teilzeitbeschäftigter, verbeamteter Lehrkräfte sofort besser bezahlen. Das hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) als Konsequenz aus dem gestern (6. Dezember 2007) ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Bezahlung von Mehrarbeit teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte im Beamtenverhältnis gefordert. Der EuGH hatte festgestellt, dass die in der Bundesrepublik von den öffentlichen Arbeitgebern geübte Praxis, Mehrarbeit teilzeitbeschäftigter, verbeamteter Lehrkräfte niedriger zu bezahlen als die entsprechende Arbeit von Vollzeitkräften, nicht mit europäischem Recht vereinbar sei.
"Seit Jahren verweigern die Arbeitgeber teilzeitbeschäftigten Lehrkräften die diesen zustehende Vergütung für die Mehrarbeit, die sie oft in erheblichem Umfang leisten. Damit muss sofort Schluss sein. Zudem muss die in der Vergangenheit geleistete Mehrarbeit so schnell wie möglich, unbürokratisch bezahlt werden", sagte Ilse Schaad, für die Angestellten- und Beamtenpolitik verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied. Sie wies darauf hin, dass der EuGH bereits vor Jahren ein entsprechendes Urteil mit Blick auf angestellte Lehrkräfte gefällt hatte. "Die öffentlichen Arbeitgeber waren jedoch unbelehrbar und wollten Beamtinnen und Beamte partout anders behandeln - zu Unrecht wie sich jetzt herausgestellt hat", betonte Schaad. Eine Berliner Lehrerin hatte ihren Fall mit dem Rechtsschutz der GEW bis vor den EuGH gebracht, der in ihrem Sinn entscheiden hat.
Info: Der Entscheidung des EuGH lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine teilzeitbeschäftigte, verbeamtete Lehrerin aus Berlin hatte über einen geraumen Zeitraum Überstunden geleistet. Die so insgesamt erbrachte Arbeitszeit entsprach dem Umfang einer Vollbeschäftigung. Der Arbeitgeber, das Land Berlin, vergütete der Lehrerin die Überstunden nach der sog. Mehrarbeitsverordnung. Im Vergleich zu einer vollzeitbeschäftigten Lehrerin erhielt sie jedoch eine wesentliche geringere Vergütung (zirka 33 Prozent), obwohl ihre Tätigkeit sich nicht von der einer Vollzeitkraft unterschieden hat. Gegen das Vorgehen des Arbeitgebers klagte die Lehrerin mit dem Rechtsschutz der GEW bis zum Bundesverwaltungsgericht. Dieses legte dem EuGH die Frage vor, ob die Vergütung nach der Mehrarbeitsverordnung gegen den europarechtlichen Grundsatz: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" verstoße. Zudem hatte der EuGH zu klären, ob die Anwendung der Mehrarbeitsverordnung eine mittelbare Diskriminierung der Frau darstelle, da hauptsächlich Frauen in Teilzeit arbeiten (bei den Lehrkräften sind ca. 87 Prozent der Teilzeitbeschäftigten Frauen).
Verbeamtete Lehrkräfte sind bei Bund, Ländern und Kommunen beschäftigt.
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Ulf Roedde, Pressesprecher
Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 78973-0, Telefax: (069) 78973-201
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