Pressemitteilung | Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) - Bundesgeschäftsstelle und Landesverband Nordrhein-Westfalen

Meister-BAföG-Novelle passiert Bundesrat / Endlich Förderung von Weiterbildungen in der Altenpflege

(Essen) - Mit dem "Meister-BAföG" sollen künftig auch Aufstiegsfortbildungen in der Altenpflege gefördert werden. Der Bundesrat hat heute (6. März 2009) dem entsprechenden Zweiten Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) zugestimmt. Das Gesetz soll am 1. Juli 2009 in Kraft treten.

"Wir begrüßen die Ausweitung des Meister-BAföG", so Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). Altenpflegeeinrichtungen haben einen wachsenden Qualifizierungsbedarf. Für die Versorgung von immer mehr Demenzkranken werden gerontopsychiatrische Spezialkenntnisse und für die Begleitung Schwerstkranker palliativpflegerische Spezialkenntnisse benötigt. Dieses Know How muss regelmäßig den Fortschritten in der Pflegewissenschaft angepasst werden. "Bisher wurden Pflegeeinrichtungen und ihre Mitarbeiter mit den Lasten für die Fort- und Weiterbildung weitgehend allein gelassen", betont Knieling. "Der Spagat zwischen steigenden Qualitätsanforderungen und immer enger werdenden Finanzspielräumen war für Einrichtungen trotz größtem Engagements kaum zu leisten. Das Meister-BAföG bietet eine wichtige Unterstützung bei Qualifizierungsmaßnahmen."

In vielen Bundesländern gibt es keine rechtlichen Regelungen für die Aufstiegsfortbildungen in der Altenpflege. Daher hatte die Große Koalition zunächst geplant, die Förderfähigkeit der Bildungsmaßnahmen an die Erfüllung der Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zu koppeln. Nun soll jedoch künftig auch gefördert werden, wenn der Lehrgang sich nach einer landesrechtlichen Regelung aus einem anderen Bundesland richtet. Knieling: "Wir begrüßen diese Klarstellung, denn die DKG-Empfehlungen gehen nach Inhalt und Umfang schlicht am Bedarf in der Altenpflege vorbei."

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Bildungseinrichtung entweder staatlich anerkannt oder qualitätszertifiziert ist. Die fachlich zuständigen Landesbehörden prüfen darüber hinaus das Lehrgangsangebot auf Übereinstimmung mit landesrechtlichen Regelungen. Sie müssen sich daher jetzt mit über 100 staatlich anerkannten und mehr als 1 000 noch nicht staatlich regulierten Weiterbildungsmöglichkeiten im Gesundheits- und Sozialwesen vertraut machen. "Hier droht einmal mehr unnötige Bürokratie und Zeitverschwendung", kritisiert Rainer Merschmann, Geschäftsführer des VDAB Schulungszentrums. "Es ist wichtig, dass die verbesserte Fortbildungsförderung umgehend in der Pflegepraxis ankommt. Eine weitere Verbesserung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen durch wichtige pflegefachliche Qualifizierungen des Personals duldet keinen Zeitaufschub durch bürokratische Vorgaben."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) Nicole Meermann, Pressereferentin Im Teelbruch 132, 45219 Essen Telefon: (02054) 9578-0, Telefax: (02054) 9578-40

(el)

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