Pressemitteilung | Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA)

Meisterbrief bleibt Pflicht in der Augenoptik / Bundeswirtschaftsministerium und Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) überzeugen gemeinsam in Brüssel

(Düsseldorf) - Im Oktober 2013 startete die Europäische Kommission die sogenannte Transparenzinitiative, um alle reglementierten Berufe in der Europäischen Union zu evaluieren und zu prüfen, ob die jeweilige Reglementierung gerechtfertigt ist. Für die Augenoptik kam die Kommission nun zu einem positiven Urteil: Die Reglementierung in Form des Meistervorbehaltes sei sachlich begründet und bleibe deshalb im Interesse des Gesundheitsschutzes bestehen.

Diese Entscheidung der Kommission ist nicht zuletzt das Ergebnis der hervorragenden Zusammenarbeit des Bundeswirtschaftsministeriums und des ZVA. Gemeinsam wurde die Begründung gegenüber der Kommission erarbeitet und am 24. November 2014 durch Vertreter des Ministeriums und des Verbandes in Brüssel vorgetragen. Für den ZVA nahm Vizepräsident Christian Müller an den Gesprächen teil, er zeigt sich äußerst zufrieden mit dem Ergebnis: "Die Kommission hat anerkannt, dass die Augenoptik in ganz Europa ein Gesundheitsberuf ist - trotz anfänglicher Einordnung in den Retail Sector, also den Einzelhandel. Unser mündliches Evaluierungsgespräch in Brüssel ist somit als voller Erfolg zu werten. Die Reglementierung des Augenoptikerberufes ist aus Sicht der Kommission sachlich gerechtfertigt und bleibt bestehen - mehr konnten wir nicht erreichen."

Im Vorfeld der Gespräche war es gelungen, auf breiter politischer Basis eine Zustimmung zum Meistervorbehalt zu erlangen. Alle maßgeblichen Parteien auf Bundes- und Länderebene, der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung hatten sich ausdrücklich und mehrfach für den Meistervorbehalt ausgesprochen. Das deutsche Handwerk und die Augenoptik stehen damit vorerst nicht mehr im Fokus der Deregulierungsbemühungen. Gleichwohl hat es sich die Kommission in ihrem Abschlussbericht vorbehalten, auch künftig regelmäßig zu prüfen, ob die Gründe für den Meistervorbehalt in der Augenoptik weiter bestehen.

Vor diesem Hintergrund sieht der ZVA es als seine zentrale Aufgabe an, die Optometrie innerhalb des Berufsstandes weiter zu stärken. Denn nur mit einer zunehmenden Ver-antwortung des Augenoptikers für die Augengesundheit seiner Kunden bleibt auch in Zukunft die Notwendigkeit einer Reglementierung bestehen, um den Gesundheitsschutz nachhaltig sicherzustellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) Pressestelle Alexanderstr. 25a, 40210 Düsseldorf Telefon: (0211) 863235-0, Fax: (0211) 863235-35

(cl)

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