Pressemitteilung | Berufsverband für Arthroskopie e.V. (BVASK)

Meniskusresektion oder direkt das Bein durchsägen?

(Neuss) - Bei Patienten mit Meniskus- und Knorpelschäden sollte überprüft werden, ob eine O- oder X-Beinstellung besteht. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, wenn zusätzlich zu den Standardtherapien eine Achs-Korrektur erfolgt.

Dr. Tobias Gensior, FA für Orthopädie, Unfallchirurgie und spezielle Unfallchirurgie am OPND Neuss, stellt dazu neueste Erkenntnisse auf dem "BVASK digital 2021" am 17. Februar vor.

Patienten mit Meniskusschäden haben oft auch Knorpelschäden. Herauszufinden, ob die Beschwerden durch den Meniskus- oder den Knorpelschaden bzw. durch die Kombination ausgelöst werden, ist jedoch oft schwierig.

Betroffen sind vor allem 30 bis 60Jährige. Die Symptome sind Gelenkschmerzen innen und außen, unter Belastung aber auch in Ruhe, dazu kommen häufig auch Blockierungen.

"Wenn zusätzlich zu einem Meniskusschaden noch Knorpelschäden und eine X- oder O-Beinstellung besteht, sollte überlegt werden, ob man nicht nur eine Meniskus-Teilresektion, sondern auch eine Korrektur der Beinachse vornimmt", sagt Gensior als zertifizierter Knie-Chirurg.

Der Hintergrund

Eine Teilresektion des Meniskus bringt häufig zunächst eine Linderung der Schmerzen. Der Meniskusriss ist jedoch als erstes Zeichen eines beginnenden Gelenksverschleißes zu werten. Falls zusätzlich eine Abweichung der Beinachse, also ein O- oder X-Bein besteht, drohen mittelfristig erneute Knieprobleme und eine Arthrose. Durch eine zusätzliche Korrektur der Beinachse werden übermäßig belastete Gelenkareale entlastet. Das führt zu einer Beschwerdereduktion und verlangsamt das Fortschreiten eines Gelenkverschleißes, mit dem Ziel das eigene Kniegelenks möglichst lange zu erhalten.

Wenn eine Meniskusläsion in Kombination mit einem Knorpelschaden vorliegt, sollte an diese Möglichkeit gedacht werden, so der Sportmediziner. Helfen kann bei der Diagnose ein Röntgen unter Belastung des betroffenen Beines.

Eine Korrektur der Beinachse ist im Vergleich mit der alleinigen Meniskus-Teilresektion jedoch ein deutlich belastenderer Eingriff. Die Patienten können hier nicht nach 4 Wochen, sondern erst nach 3 Monaten und mehr ihrem Alltag wieder nachgehen.

Daher ist es wichtig, dass sich der behandelnde Kniechirurg Zeit nimmt, um die verschiedenen Behandlungsverfahren mit dem Patienten ausführlich zu besprechen und so die individuell optimale Therapie festzulegen.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband für Arthroskopie e.V. (BVASK) Pressestelle Breite Str. 96, 41460 Neuss Telefon: (02131) 51 257 22, Fax: (02131) 2 54 12

(sf)

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