Menschenwürdige Unterbringung für alle gefordert!
(Berlin) - Die Zahl der Menschen, die in Deutschland ordnungsrechtlich untergebracht werden, ist seit Jahren hoch und steigt zunehmend an. Zum Stichtag 31. Januar 2025 waren bundesweit 474.675 Menschen in ordnungsrechtlicher Notunterbringung erfasst. Diese hohe Zahl verdeutlicht die zentrale Bedeutung ordnungsrechtlicher Unterbringung und macht zugleich deutlich, dass sie menschenwürdig ausgestaltet, für alle wohnungslosen Menschen tatsächlich zugänglich und an den unterschiedlichen Bedarfen der Menschen ausgerichtet sein muss.
Mit der heutigen Veröffentlichung des Leitfadens für die Unterbringung wohnungsloser Menschen weist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) auf die Bedeutung einer menschenwürdigen Ausgestaltung hin. Der Leitfaden entstand im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit und gibt Kommunen Orientierung zu rechtlichen und fachlichen Anforderungen bei der ordnungsrechtlichen Unterbringung. Herausgeber ist das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) begrüßt, dass mit dem Leitfaden bundesweit eine fachliche Orientierung zur Unterbringung wohnungsloser Menschen vorliegt. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass Empfehlungen nicht ausreichen. Es geht darum, die Praxis der ordnungsrechtlichen Unterbringung menschenwürdig und rechtssicher auszugestalten und zwar für alle Menschen, die darauf angewiesen sind.
Unterbringung ist ein Schutzauftrag und keine freiwillige Leistung: Rechtliches Gutachten schafft Klarheit
Im Rahmen der Leitfadenentwicklung wurde durch den bundesweit führenden Experten, Rechtsanwalt Karl-Heinz Ruder, eine gutachterliche Stellungnahme erarbeitet. Die Stellungnahme erläutert die Rechtsgrundlagen der ordnungsrechtlichen Unterbringung und macht deutlich, dass ordnungsrechtliche Unterbringung kein freiwilliges kommunales Angebot ist, sondern eine Pflichtaufgabe zur Abwehr von Gefahren für Grund- und Menschenrechte. Aufgrund seiner Bedeutung stellt die BAG W das Gutachten der Öffentlichkeit zur Verfügung. Ziel ist es, die rechtlichen Anforderungen transparent zu machen und die Verantwortlichen in den Kommunen, Ländern und der Politik bei der Umsetzung menschwürdiger Standards zu unterstützen.
Verbindliche Mindeststandards in der Notversorgung sind unverzichtbar
In ihrem integrierten Notversorgungskonzept zur ordnungsrechtlichen Unterbringung und Notversorgung fordert die BAG W seit Jahren verbindliche Mindeststandards und ein integriertes Vorgehen. Dazu gehören insbesondere:
• eine menschenwürdige Unterbringung, die Schutz vor Witterung, ausreichende Beheizbarkeit, sanitäre Anlagen und Privatsphäre gewährleistet,
• ein niedrigschwelliger, diskriminierungsfreier Zugang zur Notversorgung,
• die Verknüpfung der Unterbringung mit Beratung und weiterführenden Hilfen,
• eine verbindliche Kooperation zwischen Kommunen und freien Trägern der Wohnungslosenhilfe,
• sowie verlässliche Kälte- und Hitzeschutzangebote, um Gesundheitsgefahren und Todesfälle zu verhindern.
Notversorgung ist ein unabdingbarer Baustein zur Bewältigung existentieller Notlagen. Sie ist allen Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, zu gewähren, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Aber sie darf weder den Zugang zu eigenem Wohnraum ersetzen, noch zur Verfestigung von Wohnungslosigkeit beitragen. Wohnungslosigkeit muss durch Prävention sowie durch die Ausweitung des Bestands preiswerter Wohnungen wie den Bau von Sozialwohnungen überwunden werden. „Die ordnungsrechtliche Unterbringung ist eine Notversorgung. Sie muss bundesweit menschenwürdig, rechtssicher und mit Zugang zu weiterer Unterstützung ausgestaltet werden. Dafür sind klare politische Entscheidungen und verbindliche Standards erforderlich“, betont Sabine Bösing, Geschäftsführerin der BAG W.
Die Dringlichkeit einer menschenwürdigen Unterbringung wird durch die seit Jahren anhaltende Zunahme der Zahl ordnungsrechtlich untergebrachter Menschen unterstrichen. Das Statistische Bundesamt wird diese Entwicklung zum 31. Januar 2026 im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Bundesstatistik erneut erheben.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W), Waidmannsluster Damm 37, 13509 Berlin, Telefon: 030 2 84 45 37 0
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