Michael Sommer: Rückenwind für die Mitbestimmung
(Berlin) - Zum Bericht der wissenschaftlichen Mitglieder der Biedenkopf-Kommission sagte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer am Mittwoch (20. Dezember 2006) in Berlin: Der Bericht ist ein ordentliches Stück Arbeit. Er weist in die richtige Richtung. Die Arbeitgeber dürfen sich nicht in die Schmollecke zurückziehen, sondern sollten konstruktiv an der Weiterentwicklung der Mitbestimmung mitwirken. Eines aber muss klar sein: Die paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat steht nicht zur Debatte. Das haben wir jetzt schwarz auf weiß.
Die wissenschaftlichen Mitglieder haben überzeugend dargelegt, dass die deutsche Mitbestimmung kein Standortnachteil ist, sondern ein Standortvorteil. Und dass sie ein wirksames Instrument zum Ausgleich unterschiedlicher Interessen ist - mit positiven Auswirkungen auf die Motivation und das Verantwor¬tungsbewusstsein der Arbeitnehmerinnen und Arbeit¬nehmer und auf den Erhalt des sozialen Friedens. Es ist deshalb nur konsequent, die bestehende Mitbestimmung weiter zu entwickeln.
Wir befürworten insbesondere die Vorschläge zur Vereinfachung des Wahlverfahrens sowie zur Beseitigung von Widersprüchen und Systembrüchen im bestehenden Mitbestimmungssystem.
Außerdem begrüßen wir die sehr gelungene Einordnung der deutschen Unternehmensmitbestimmung in den europäischen Kontext, demzufolge die deutsche Mitbestimmung keine einzigartige Erscheinung in Europa ist. Im Mittelpunkt der weiteren Arbeit sollte dabei die stärkere Ausgestaltung eines europäischen Sozialmodells stehen, wozu außer grundlegenden Sozialstandards auch die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zählt.
Richtig ist weiterhin, ausländische Belegschaften in die Aufsichtsratswahlen einzubeziehen. Dabei sollte das passive Wahlrecht für die im Ausland beschäftigten Belegschaften in den deutschen Mitbestimmungsgesetzen verankert werden. Das aktive Wahlrecht könnte durch einen Tarifvertrag geregelt werden.
Dem Vorschlag der wissenschaftlichen Mitglieder, in einem begrenzten Korridor Verhandlungslösungen zu schaffen, stehen wir offen gegenüber. Allerdings darf es dabei lediglich um Verbesserungen der Mitbestimmung gehen, die durch Tarifvertrag geregelt werden.
Die wissenschaftlichen Mitglieder weisen zu Recht auf den hohen Schwellenwert in Deutschland hin, ab dem die Unternehmensmitbestimmung greift. Der DGB schlägt vor, den Schwellenwert für die Geltung der paritätischen Mitbestimmung von 2.000 Beschäftigten auf 1.000 zu senken. Weitere Kriterien könnten sein, dass die Bilanzsumme eines Unternehmens mindestens 35 Mio. Euro beträgt und der Jahresumsatz mindestens 75 Mio. Euro.
Für solche und andere Vorschläge zum Ausbau der Mitbestimmung gibt der Bericht der wissenschaftlichen Mitglieder der Biedenkopf-Kommission Rückenwind.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Hilmar Höhn, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060324
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