Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

Mietendeckel: Jetzt wird für Rechtsklarheit gesorgt

(Berlin) - Heute haben Fraktionsmitglieder der CDU/CSU und der FDP im Bundestag beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen den Mietendeckel eingereicht.

Dazu sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD: "Die Wohnungswirtschaft und auch weite Teile der Politik setzen mit Recht große Hoffnung in das Normenkontrollverfahren. Andernfalls droht ein Flickenteppich aus landesrechtlichen Regelungen mit Nachahmungen. Das führt zu einer gravierenden rechtlichen Unsicherheit. Es muss Klarheit darüber herrschen, dass Mietrecht Bundesrecht ist. Der Bund hat hier gute Kompromisse erzielt, an die sich alle Länder auch halten sollten.

In der Sache ist der Berliner Mietendeckel sozial ungerecht. Der Mietendeckel spiegelt nicht den Berliner Mietwohnungsmarkt. Es profitieren fast ausschließlich die Gutverdienenden in schönen Wohnungen und gehobenen Lagen. Die versprochenen Entlastungen greifen nicht in den einfacheren Lagen.

Rechtlich gesehen haben wir es mit einem enteignungsgleichen Eingriff zu tun. Der Mietendeckel stellt die zwischen Mietern und Vermietern getroffenen Verträge willentlich auf den Kopf. Allein die Rückwirkungsklauseln in dem Gesetz sind rechtspolitisches Harakiri und klar verfassungswidrig."


Über den IVD Bundesverband Der IVD ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD betreut 6.000 Mitgliedsunternehmen mit gut 100.000 Beschäftigten. Die 1.800 Wohnungsverwalter im IVD verwalten rund 3,5 Millionen Wohnungen. Die Immobilienmakler des Immobilienverbandes beraten jährlich rund 40 Prozent aller Immobilientransaktionen. Damit setzen sie über 405.000 Vermittlungen pro Jahr mit einem Transaktionsvolumen von knapp 95 Milliarden Euro um. Die Immobilienbewerter stellen die Königsklasse dar, wenn es um den Marktwert einer Immobilie geht. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen auch Bauträger, Finanzdienstleister und viele weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. Die Aufnahme in den IVD Bundesverband erfolgt nach Abschluss einer umfassenden Sach- und Fachkundeprüfung und gegen Nachweis des Abschlusses einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Der vollständige Name des Verbandes lautet: "Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.". Der IVD ist 2004 hervorgegangen aus den Traditionsverbänden Verband Deutscher Makler (VDM) und Ring Deutscher Makler (RDM), Bundesverband. Der IVD blickt somit auf eine langjährige Historie zurück. Der RDM hatte sich 1924 gegründet.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Heiko Senebald, Leiter Kommunikation Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Fax: (030) 275726-49

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