Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)

Mieterbund begrüßt Entscheidung zur Lebenspartnerschaft

(Berlin) - "Wir begrüßen die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Lebenspartnerschaft", erklärte Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), am 19. Juli 2001 in Köln. "Jetzt kann das Lebenspartnerschaftsgesetz wie geplant am 1. August in Kraft treten und auch die hiervon betroffenen Teile der Mietrechtsreform stehen nicht länger zur Diskussion, sondern werden ab 1. September 2001 ebenfalls Gesetz."
Im Rahmen der Vereinfachung und Modernisierung des Mietrechts wird die Rechtsstellung des eingetragenen Lebenspartners spürbar gestärkt:

Beim Tod des Mieters hat dessen Lebenspartner, auch wenn er den Mietvertrag nicht mit unterschrieben hat, zukünftig ein gesichertes Eintrittsrecht in das Mietverhältnis, so wie es heute schon der überlebende Ehegatte hat. Das Eintrittsrecht des Lebenspartners steht gleichberechtigt neben dem Eintrittsrecht der Kinder, die zusammen mit dem verstorbenen Mieter in der Wohnung gelebt haben, und es ist vorrangig gegenüber Eintrittsrechten von anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen bzw. Erben des Mieters.

Die Rechtsposition eines Lebenspartners oder Haushaltsangehörigen des Mieters wird im neuen Mietrecht zum Beispiel auch noch gestärkt,

- wenn es nach einer Vermieterkündigung im Rahmen der Sozialklausel um die notwendige Interessenabwägung geht. Auf Seiten des Mieters werden auch Härten in der Person des Lebenspartners oder Haushaltsangehörigen berücksichtigt;

- wenn es um die Frage geht, ob eine vom Vermieter angekündigte Modernisierung zu dulden ist oder nicht. Bei der Interessenabwägung werden auch die Interessen und Härten berücksichtigt, auf die sich Lebenspartner oder Haushaltsangehörige des Mieters berufen.

"Mit dieser Neuregelung hat der Gesetzgeber auf die Veränderungen der gesellschaftlichen Realitäten reagiert und der Tatsache Rechnung getragen, dass das Zusammenleben von Menschen nicht nur vom Rechtsinstitut der Ehe getragen wird", sagte Franz-Georg Rips. "Es ist gut, dass diese überfällige Modernisierung des Mietrechts nicht vom Bundesverfassungsgericht gestoppt wurde. Wir erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht auch im Hauptsacheverfahren entsprechend entscheidet."

Rips weiter: "Gut ist auch, dass die Unsitte, Reformgesetze durch das Bundesverfassungsgericht auszuhebeln, einen Dämpfer erhalten hat. Die Haus- und Grundeigentümer sollten sich dies zur Warnung dienen lassen. Auch sie werden mit Verfassungsbeschwerden gegen die Mietrechtsreform keinen Erfolg haben."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) Aachener Str. 313 50931 Köln Telefon: 0221/940770 Telefax: 0221/9407722

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