Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips: Gesetzgeber muss Erbschaftssteuerrecht neu regeln / Mieterbund fürchtet Investitionsrückgänge beim Wohnungsbau
(Berlin) - Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht (1 BvL 10/02) muss der Gesetzgeber das Erbschaftssteuerrecht neu regeln. Erben von Wohnungen oder Häusern werden im Regelfall spätestens ab 2009 höhere Erbschaftssteuern zahlen müssen als bisher. Allerdings darf der Gesetzgeber den Erwerb von Grundvermögen aufgrund von Erbschaft oder Schenkung auch künftig begünstigen.
"Bei einer vollständigen Aufhebung der Privilegierung der Immobilienerben könnte die Immobilie im Vergleich zu anderen Wertanlageformen an Bedeutung verlieren. Dann drohten rückläufige Investitionen in den Wohnungsbau und damit geringer Neubaufertigstellungen", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips. "Deshalb muss der Gesetzgeber bei einer Neuregelung des Erbschaftssteuerrechts vor allem eine verfassungskonforme Verschonungsvorschrift für Immobilienvererbungen schaffen."
Unmittelbare bzw. kurzfristige Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf den Wohnungsmarkt sieht der Mieterbund-Direktor nicht: "Bis zur gesetzlichen Neuregelung des Erbschaftssteuerrechts bleibt alles beim Alten, an der bisherigen Rechtslage ändert sich nichts. Mieterhöhungen lassen sich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht begründen."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)
Pressestelle
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 223230, Telefax: (030) 22323100
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