Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)

Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips: Kürzungsrecht bei Heizkosten unverzichtbar / Heizkostenverordnung muss Sanktionen enthalten

(Berlin) „Wer A sagt, muss auch B sagen. Oder, wer Klimaschutzziele mit den Mitteln des Ordnungsrechts durchsetzen will, muss auch Sanktionen für den Fall vorsehen, dass die ordnungsrechtlichen Vorgaben nicht erfüllt werden“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen zur Novellierung der Heizkostenverordnung. „Die Pläne der X-AntiVirus: checked by AntiVir MailGuard (Version: 8.0.0.18; AVE: 8.1.0.37; VDF: 7.0.4.2) Bundesregierung, Mietern ein 12-prozentiges Kürzungsrecht bei den Heizkosten einzuräumen, wenn der Vermieter gegen Gesetze oder Verordnungen verstößt, die eine Verbesserung der Energieeffizienz und damit niedrigere Heizkosten zum Ziel haben, sind richtig. Sie gehen nur noch nicht weit genug.“

Nach Darstellung des Mieterbund-Präsidenten soll nach den Plänen der Bundesregierung das Kürzungsrecht nur dann greifen, wenn Vermieter gegen verpflichtende Regelungen der Heizungstechnik verstoßen. Richtig sei es aber, auch Verstöße gegen Vorschriften zur Dämmung, zum Beispiel von Geschossdecken, oder zur Sanierung der Fenster zu sanktionieren.

„Klimaschutz, Energieeffizienz und Energieeinsparung sind zentrale Anliegen für uns. Mit dem Kürzungsrecht wollen wir Vermieter zwingen, die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen auch tatsächlich umzusetzen. Nur so können die Klimaschutzziele erreicht und die Preisspirale bei den Energiekosten durchbrochen werden. Das Kürzungsrecht ist insoweit ein Druckmittel und kein Instrument zur Reduzierung der Wohnkosten“, sagte der Mieterbund-Präsident.

Rips betonte, dass nach geltendem Recht Eigentümer und Vermieter über energetisch sinnvolle Investitionen allein entschieden. Deshalb sei es richtig, öffentlich-rechtliche Pflichten festzulegen, die dann auch umgesetzt werden müssten. Dabei helfe das wirtschaftliche Druckmittel einer möglichen Kürzung der umlegbaren Heizkosten.

„Das von uns vorgeschlagene Kürzungsrecht der Heizkosten ist letztlich ein schon seit über 20 Jahren bewährtes Rechtsinstrument. Rechnet der Vermieter entgegen den Vorgaben der Heizkostenverordnung nicht verbrauchsabhängig ab, kann der Mieter seine Heizkosten um 15 Prozent kürzen“, erklärte Rips. „Wer in einer Fortschreibung dieses Instruments Verfassungsverstöße oder Widersprüche zu unserer Rechtsordnung sieht, bedarf einer juristischen Erstberatung.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) Ulrich Ropertz, Sprecher, Presse Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 223230, Telefax: (030) 22323100

(el)

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