Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips: Mehr Mut bei Ausweitung auf Wohnungsbestand nötig / Fördervolumen und ordnungspolitische Sanktionen festlegen
(Berlin) - Die Ausrichtung der Energie- und Klimapolitik der Bundesregierung ist richtig und alternativlos. Das Kabinett sollte aber mehr Mut zeigen und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz auf den Wohnungsbestand ausweiten, forderte Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), im Vorfeld der Kabinettssitzung am 5. Dezember. Außerdem muss das Fördervolumen festgelegt werden, mit dem die umfassenden Investitionen im Wohnungsbereich unterstützt werden sollen. Gleichzeitig sind Regelungen notwendig, mit denen die Nichtbeachtung der energetischen Sanierungsvorgaben zu sanktionieren sind.
Rips betonte, dass sowohl der Gesetzentwurf zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich als auch die Novelle der Energieeinsparverordnung grundsätzlich die Zustimmung des Deutschen Mieterbundes finden. Wichtig sei aber, dass sich die energetischen Anforderungen nicht nur auf den Neubau konzentrierten. Der Wohnungsbestand müsse stärker einbezogen werden, hier seien konkrete Anforderungen und zeitliche Festlegungen notwendig. Bis zum Jahr 2020 müssen auch hier Niedrigenergiehausstandard und ein Anteil erneuerbarer Energien von bis zu 20 Prozent erreicht werden, so Rips.
Zur Umsetzung des Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung seien öffentliche Förderungen unverzichtbar. Wir brauchen die Förderungen, um Anreize für Investoren zu schaffen, aber auch um Modernisierungsmieterhöhungen und damit Mietbelastungen einzugrenzen, sagte der Mieterbund-Präsident. Im Einzelnen forderte er:
- 5 Milliarden Euro für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm,
- 500 Millionen Euro im Rahmen des Anreizprogramms für den Einsatz erneuerbarer Energien und
- ein Sonderprogramm zum Austausch von Nachtstromspeicherheizungen.
Wichtig sei, dass diese jährlichen Förderbeträge verstetigt werden. Nur so erhielten Eigentümer und Mieter die notwendige Rechtssicherheit.
Wer Anforderungen an den energetischen Zustand stellt und Sanierungen und Modernisierungen verlangt, muss auch für Kontrollen und ggf. Sanktionen sorgen, erklärte Rips. Neben Bußgeldvorschriften sollten die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten der Heizkostenverordnung erweitert werden. Soweit die energetischen Vorgaben des Gesetzgebers nicht eingehalten werden, müssten Mieter ein 15-prozentiges Kürzungsrecht ihrer Heizkosten erhalten. Bisher hätte sie dieses Recht auch schon, wenn der Vermieter nicht wie gefordert die Heizkosten verbrauchsabhängig abrechnet.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)
Ulrich Ropertz, Sprecher, Presse
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 223230, Telefax: (030) 22323100
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