Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)

Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips: Mietrechtsänderungsgesetz beschlossen - Bundesrat stoppt Verschlechterungen nicht / Keine Mehrheit für Begrenzung der Wiedervermietungsmieten oder andere Verbesserungen

(Berlin) - (dmb) "Das ist ein schlechter Tag für Mieter. Der Bundesrat hat das Mietrechtsänderungsgesetz nicht gestoppt. Er hat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen und die Änderungsvorschläge des eigenen Rechtsausschusses nicht beschlossen. Damit werden jetzt endgültig zahlreiche Mietrechtsverschlechterungen Gesetz. Mögliche Verbesserungen dagegen, wie zum Beispiel die Begrenzung der Neuvertragsmieten, sind bis auf weiteres vom Tisch", kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, den Schlusspunkt unter eine mehr als drei Jahre kontrovers geführte Auseinandersetzung über das Mietrecht. "Statt die tatsächlich existierenden Probleme am Wohnungsmarkt anzupacken, beispielsweise drastisch steigende Mieten bei Wiedervermietungen oder nach energetischen Modernisierungen, werden durch das Mietrechtsänderungsgesetz Mieterrechte abgebaut und gestrichen. Enttäuschend, dass sich die CDU-geführten Länder und damit auch die großen Koalitionen nicht gegen Mietrechtsverschlechterungen und weitere Mietpreissteigerungen gestemmt haben, dass Länder wie Bayern eigenen starken Worten keine Taten haben folgen lassen."

Das nach Vorgaben der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP im Dezember beschlossene Mietrechtsänderungsgesetz wird in Kraft treten. Die Empfehlungen des Rechtsausschusses des Bundesrates, den Vermittlungsausschuss anzurufen, bzw. zahlreiche Änderungsvorschläge werden nicht beraten. Hierfür wären 35 Länderstimmen im Bundesrat notwendig gewesen. Die SPD- bzw. Grüne-geführten Landesregierungen kommen aber nur auf 30 Stimmen.

Mit dem Mietrechtsänderungsgesetz wird unter anderem das Mietminderungsrecht bei energetischen Baumaßnahmen für drei Monate abgeschafft. Die zu erwartende Mieterhöhung kann nicht mehr vor Beginn der Modernisierungsarbeiten als Härtegrund eingewandt werden. Ein neuer Kündigungstatbestand wird eingeführt, wenn der Mieter die Mietkaution nicht zahlt. Und Wohnungsräumungen aufgrund einer einstweiligen Verfügung werden zulässig.

Rips: "Diese Mietrechtsänderungen sind absolut überflüssig. Mieterrechte werden abgebaut, ohne dass es hierfür eine nachvollziehbare Begründung gibt. Die Bundesregierung bzw. CDU/CSU und FDP brechen mit langjährigen und bewährten mietrechtlichen Grundsätzen. Statt sich den tatsächlich existierenden Problemen auf dem Wohnungsmarkt zu widmen, streichen sie Mieterrechte zusammen."

Mit der jetzt auch beschlossenen Senkung der Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren in von den Ländern ausgewiesenen Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf wird nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes dem Problem der drastisch steigenden Mieten in Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten nicht wirksam begegnet. "Die Kappungsgrenze gilt nur in bestehenden Mietverhältnissen und betrifft Fälle, in denen die aktuelle Miete deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt", erklärte der Mieterbund-Präsident. "Wir brauchen vor allem eine Begrenzung der Wiedervermietungsmieten. Nach einem Mieterwechsel müssen Mieter, die einen neuen Mietvertrag abschließen, häufig 20, 30 oder sogar 40 Prozent mehr zahlen als ihre Nachbarn im gleichen Haus. Das ist unerträglich, hier besteht Handlungsbedarf", erklärte Rips.

Die Diskussion um die Begrenzung der Wiedervermietungsmieten und eine Reihe von weiteren Mietrechtsverbesserungen scheiterte jetzt daran, dass eine Mehrheit der Länderstimmen nicht für das Vermittlungsverfahren und damit nicht für die entsprechenden Änderungsanträge votierte.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 223230, Telefax: (030) 22323100

(tr)

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