Mieterstromgesetz bringt Energiewende in die Städte, Kosten müssen aber fair verteilt werden
(Berlin) - Die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Katherina Reiche, hat heute an der Anhörung des Deutschen Bundestages zum Mieterstromgesetz teilgenommen. Der VKU begrüßt die Gesetzesinitiative und befürwortet im Kern die darin gemachten Vorschläge. Durch die Energiewende sollen auch mehr erneuerbare Energien in den Städten ermöglicht werden. Es ist richtig, dafür die Dachflächen von Miethäusern zu nutzen. Die Stadtwerke sehen sich dabei in besonderer Verantwortung, solche Lösungen anzubieten. Mieterstrom kann aber nur dann einen Beitrag zur Energiewende leisten, wenn die Prozesse bestmöglich aufeinander abgestimmt sind.
In der Praxis spielen Kooperationen zwischen Wohnungswirtschaft und Stadtwerken eine große Rolle. Doch Mieterstrommodelle sind in der Umsetzung extrem anspruchsvoll. Von der Projektierung über den Anlagenbetrieb bis hin zur Kundenbetreuung müssen effiziente und nachvollziehbare Prozesse gefunden werden.
Der VKU gibt auch zu bedenken, dass Mieterstrommodelle Fragen der Finanzierungsgerechtigkeit aufwerfen. Da für Mieterstrom keine Abgaben für Netzentgelte anfallen, verteilen sich die Kosten dafür auf die übrigen Nutzer. Der VKU plädiert schon seit Längerem für eine grundlegende Reform der Entgelt- und Umlagesystematik, um die Kosten der Energiewende fair zu verteilen. Bestimmte Versorgungskonzepte - so sinnvoll sie auch sind - dürfen nicht dazu führen, dass einige Stromkunden mehr als andere zahlen. Das ist für die Akzeptanz der Energiewende von höchster Bedeutung.
Beachten Sie hierzu bitte auch den O-Ton der VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche: http://www.vku.de/index.php?id=17311
Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Carsten Wagner, Geschäftsführer, Kommunikation
Invalidenstr. 91, 10115 Berlin
Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100
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