Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)
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„Mietnomadentum“ rechtfertigt keine Änderung des Mietrechts / Bundesregierung bestätigt Deutschen Mieterbund

(Berlin) - Mietrechtsänderungen zu Lasten des Mieters wird es nicht geben. Die von Eigentümerorganisationen behaupteten Mietrückstände, Einzelfälle von Vandalismus und die unter dem Schlagwort „Mietnomadentum“ beschriebenen Probleme rechtfertigen keine Änderung des Mietrechts.

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP (16/1723) erklärt, das geltende Mietrecht bietet auch Vermietern, deren Mieter die vereinbarte Miete nicht zahlen, einen „sachgerechten und ausgewogenen Schutz.“ Damit bestätigte die Bundesregierung die Auffassung des Deutschen Mieterbundes: Einzelfälle von vertragswidrigem Verhalten rechtfertigen keine Korrektur mietrechtlicher Vorschriften. Durch die Möglichkeit, die Miete im Voraus zu verlangen (§ 556 b BGB), 3 Monatsmieten Kaution zu vereinbaren (§ 551 BGB) oder sich schon vor Vertragsabschluss über die Zahlungsfähigkeit des künftigen Vertragspartners bei Schuldnerverzeichnissen der Vollstreckungsgerichte zu informieren, sind Eigentümer und Vermieter ausreichend geschützt.

Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte bereits Anfang des Jahres in einem Interview mit der MieterZeitung des Deutschen Mieterbundes erklärt, „Das aktuelle Mietrecht trägt den unterschiedlichen Interessen Rechnung. Es hat zu einem besseren Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern beigetragen. Ich sehe daher keinen Grund, an dem geltenden Gesetz etwas zu ändern.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 223230, Telefax: (030) 22323100

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