Mietrecht behindert Maßnahmen zur Energieeinsparung / Haus & Grund: BGH-Urteil unterstreicht Bedarf an modernisiertem Mietrecht
(Berlin) - Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hat nach Ansicht der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund die Notwendigkeit eines modernisierten Mietrechts untermauert. Der BGH hat entschieden, dass ein Vermieter den Einbau neuer Fenster ohne Nachweis der Energieeinsparung nicht als Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen kann. Das gilt selbst dann, wenn er die Einsparung im Prozess belegen kann (Az.: VIII ZR 47/05).
Das geltende Mietrecht verhindert hier notwendige und wünschenswerte Investitionen in energiesparende Maßnahmen an Wohngebäuden, unterstreicht Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn die derzeit geltenden Regelungen. Aufgrund des komplizierten Mieterhöhungsverfahrens müssten viele Vermieter befürchten, auf den Kosten der energetischen Modernisierung sitzen zu bleiben, obwohl die Energieeinsparung allein den Mietern zugute komme.
In dem konkreten Fall hatte der Vermieter 30 Jahre alte Fenster durch energetisch hochwertigere Wärmeschutzfenster ersetzt und die gesetzlich mögliche Modernisierungs-Mieterhöhung verlangt. Anders noch als die Vorinstanzen lehnt der BGH eine Mieterhöhung ab: Die Miete könne nur erhöht werden, wenn er in der Erläuterung der Mieterhöhung den Zustand der alten Fenster so genau angibt, dass der Mieter einen entsprechenden Vergleich anstellen und den Energiespareffekt beurteilen kann. Auch ein im Laufe des Prozesses eingeholtes Gutachten, das die Energieeinsparung bestätigte, konnte nicht geltend gemacht werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
Stefan Diepenbrock, Presse
Mohrenstr. 33, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20216-0, Telefax: (030) 20216-555
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