Milchindustrie-Verband kritisiert erneuten Schutz von „Feta“ als Ursprungsbezeichnung – nochmals Klage angestrebt
(Bonn) - Am 15. Oktober 2002 hat die Europäische Kommission zum zweiten Mal innerhalb der letzten sechs Jahre eine Verordnung veröffentlicht, nach der „Feta“ in Zukunft als Ursprungsbezeichnung geschützt ist.
Demnach darf die Bezeichnung „Feta“ nur noch für Käse verwendet werden, der in Griechenland nach einem bestimmten Verfahren hergestellt wird. Noch vor drei Jahren wurde die erste Verordnung von 1996 nach einer Klage der Mitgliedsstaaten Deutschland und Dänemark sowie der Hersteller aus Deutschland, Dänemark und Frankreich vor dem Europäischen Gerichtshof für rechtswidrig erklärt, weil die Kommission die Situation in allen Mitgliedsstaaten nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Und auch jetzt ist eine Klage vor Gericht nach Angaben des Milchindustrie-Verband e.V., Bonn, durchaus denkbar.
Nachdem die Europäische Kommission für ihren Vorschlag, „Feta“ als Ursprungsbezeichnung zu schützen, im dafür zuständigen Regelungsausschuss keine Mehrheit erhalten hat, war sie verpflichtet, diesen Vorschlag dem Rat vorzulegen. Im Ministerrat konnte die Kommissionsabsicht wegen fehlender Mehrheiten nicht gestoppt werden, so dass die Kommission nunmehr „Feta“ als Ursprungsbezeichnung schützen konnte.
Sämtliche Hersteller von „Feta“ dürfen diese Bezeichnung zunächst noch fünf Jahre lang weiter verwenden. Voraussetzung hierfür ist, dass sie „Feta“ mindestens fünf Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der o. g. Verordnung rechtmäßig unter der Bezeichnung „Feta“ in Verkehr gebracht haben, die Bezeichnung „Feta“ während des gesamten Zeitraums ständig verwendet wurde und aus der Etikettierung der tatsächliche Ursprung des Erzeugnisses deutlich hervorgeht.
Die Mitgliedstaaten und die „Feta“-Hersteller selbst haben nun die Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten Klage beim Europäischen Gerichtshof bzw. Gerichtshof Erster Instanz gegen die Kommissionsverordnung einzureichen. Nach Auffassung des Milchindustrie-Verbands handelt es sich bei „Feta“ um eine Gattungsbezeichnung, die nicht als geschützte Ursprungsbezeichnung hätte eingetragen werden dürfen. Der Milchindustrie-Verband wird daher die Bundesregierung bitten, erneut Klage gegen die o. g. Kommissionsverordnung beim Europäischen Gerichtshof einzureichen.
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