Milchwirtschaft kritisiert geplante Novellierung der Verpackungsverordnung / MIV fordert für Milch und Milchprodukte eine Ausnahme von der Pfandpflicht
(Berlin) - Der Milchindustrie-Verband e.V. (MIV) hat sich anlässlich der Jahrespressekonferenz der Branche am 20. Februar in Berlin deutlich gegen die Novellierung der Verpackungsverordnung in der geplanten Form ausgesprochen. Um mehr Klarheit in das seit 01.01.2003 gültige Zwangspfand zu bringen, sollen nach Vorstellungen des Bundesumweltministeriums nur noch ökologisch vorteilhafte Verpackungen sowie die Verpackungen für Wein bzw. Spirituosen und diätetische Lebensmittel von einer Pfandpflicht ausgenommen werden. Damit würden Milchprodukte, die nicht in Karton oder Schlauchbeutel abgepackt sind und dem Getränkesegment zugeordnet werden, künftig pfandpflichtig.
Der Milchindustrie-Verband lehnt diesen Ansatz entschieden ab, da dies zum einen eine Diskriminierung ernährungsphysiologisch wertvoller Milchprodukte gegenüber alkoholischen Getränken bedeuten würde. Darüber hinaus hält der Verband eine Realisierung dieser Pläne für schwer umsetzbar. MIV-Hauptgeschäftsführer Eberhard Hetzner dazu: Allein die hygienischen Probleme am Ort der Rücknahme wären enorm. Man stelle sich nur vor, wenn nicht völlig geleerte und gereinigte Milchbecher in ein Rücknahmesystem gegeben würden. Innerhalb kürzester Zeit wären die strengen Anforderungen der Lebensmittesicherheit in einem Markt in Frage gestellt von einer möglichen Geruchsbelästigung einmal ganz abgesehen. Einen weiteren Kritikpunkt sieht der MIV in dem Entzug von Abfallsammelmengen aus dem Dualen System. Dieser könnte eine weiteren Schwächung bzw. längerfristig eine Verteuerung des Grünen Punktes bedeuten.
Deshalb erinnert der Milchindustrie-Verband den Bundesumweltminister an sein Versprechen aus dem letzten Frühjahr, dass es kein Pfand auf Milchverpackungen geben wird. Der Verband fordert, den gesamten Bereich der Milch und Milchprodukte ohne Einschränkung in die Kategorie der Ausnahmen aufzunehmen. Unterstützung erwartet der MIV auch von Seiten des Verbraucherschutzes.
Quelle und Kontaktadresse:
Milchindustrie-Verband e.V. (MIV)
Godesberger Allee 157
53175 Bonn
Telefon: 0228/959690
Telefax: 0228/371535