Pressemitteilung | Bund der Selbständigen (BdS) - Gewerbeverband Bayern e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Mimik in der Beratung nicht ausblenden! / BDS fordert Umdenken bei Maskenpflicht für Verkaufspersonal

(München) - "Mimik ist gerade bei Beratungen, wie etwa in der Apotheke, ein wichtiger Faktor, der nicht ausgeblendet werden darf. Wir müssen bei der Maskenpflicht dringend zwischen Kunden und Verkaufspersonal unterscheiden. Wenn ein Unternehmen Sicherheitsvorkehrungen mit Plexiglasscheiben oder durchsichtigen Gesichtsvisiere getroffen hat, müssen die Mitarbeiter von der Maskenpflicht befreit werden", so die Präsidentin des Bund der Selbständigen - Gewerbeverband Bayern e.V., Gabriele Sehorz.

Seit 27. Mai 2020 gilt im Freistaat Bayern die Maskenpflicht. Eine Maßnahme, die dazu geführt hat, dass wir weite Teile des Einzelhandels wieder öffnen konnten. Aus diesem Grund unterstützen wir diese Entwicklung grundsätzlich. Nach der ersten Woche sollte man aber eine Differenzierung zwischen Kunden und Personal vornehmen.

Diese Unterscheidung lässt sich auch an der der bloßen Tragedauer ausmachen: "Während Kunden diese in der Regel lediglich für die Dauer des Einkaufes tragen, müssen unsere Mitarbeiter diese über viele Stunden am Stück durchgehend tragen", so Sehorz. Manche Ausführungen der Mundschutzmasken dürfen gar nicht über einen längeren Zeitraum als zwei Stunden am Stück getragen werden, nach diesen zwei Stunden muss eine Pause für den Mitarbeiter folgen. "Das dauerhafte Tragen ist dem Personal oftmals nicht zumutbar!", so die BDS Präsidentin. Die Bedrohung durch das Corona-Virus ist zwar ernst, aus diesem Grund haben die Unternehmen bereits seit Wochen wirkungsvolle Schutzmaßnahmen wie etwa Plexiglasscheiben getroffen. Aber "Besonders der Einsatz von Gesichtsvisieren hat sich in Apotheken, Metzgereien und anderen Ladengeschäften bewährt und deren Einsatz sollte daher auch für Verkaufspersonal im Einzelhandel als ausreichende Schutzmaßnahme gelten", so Sehorz. Hiermit sei man auch zusätzlich vor Falschberatungen, eben auch bei der Dossierungserklärung von Medikamenten, geschützt. Dazu Sehorz: "Neben der Akustik ist auch die Mimik in der Kommunikation ein wichtiger Faktor, der für das fehlerfreie Verstehen des Gesagten enorme Bedeutung hat. Deshalb sind die Gesichtsvisiere für das Verkaufspersonal eine echte Alternative, die wir erlauben müssen." Die verbale und mimische Verständigung leiden erheblich, wenn zusätzlich zu den Sicherheitstrennwänden, das Personal auch noch Masken tragen muss.

Einen weiteren Aspekt möchte Sehorz zu bedenken geben: "Es gibt Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen eine solche Maske ausdrücklich aus medizinischen Gründen nicht tragen dürfen. Auch für diesen Teil der Gesellschaft brauchen wir eine angemessene Antwort dahingehend wie wir einerseits als Arbeitgeber mit solchen Mitarbeitern und andererseits als Verkäufer oder Kunde mit einem solchen Kunden/Menschen umgehen sollen. Für uns steht fest, hier darf es zu keiner Stigmatisierung und Denunzierung kommen!"

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Selbständigen - Gewerbeverband Bayern e.V. (BDS) Thomas Perzl, Referent Politik und Kommunikation Schwanthalerstr. 110, 80339 München Telefon: (089) 540560, Fax: (089) 5026493

(ds)

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