Pressemitteilung | Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)

Mindestlohn für Briefdienstleistungen kann kommen / Allgemeinverbindlichkeitskriterium erfüllt

(Bonn) - Die Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) hat am Mittwoch - mit Datum vom 29. November 2007 - einen neuen Tarifvertrag für Mindestlöhne im Briefdienstleistungsbereich mit dem Arbeitgeberverband Postdienste e. V. vereinbart. Darin ist klargestellt, dass die tarifvertraglichen Auswirkungen sich nur auf die Branche Briefdienstleistungen erstrecken.

Erfasst werden demnach alle Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen, die überwiegend gewerbs- oder geschäftsmäßig Briefsendungen für Dritte befördern. Wir haben damit den Weg frei gemacht, dass CDU und CSU ihre Forderungen nach Allgemeinverbindlichkeit als erfüllt betrachten können.

Wir fordern Bundeskanzlerin Angelika Merkel auf, den geschlossenen Tarifvertrag ins Entsendegesetz aufzunehmen und noch in 2007 für Allgemeinverbindlich zu erklären. Die Höhe des Mindestlohns bleibt mit 9,80 Euro (West) und 9,00 Euro (Ost) für Briefzusteller unverändert. Denn nur auf diesem Niveau kommen Briefzusteller der Alternativen Zustellunternehmen aus der „Hartz IV-Spirale“ heraus und wird die Zweckentfremdung von Sozialbeiträgen beendet.

Quelle und Kontaktadresse:
Kommunikationsgewerkschaft DPV im DBB (DPVKOM) Frank Weigand, Pressesprecher Schaumburg-Lippe-Str. 5, 53113 Bonn Telefon: (0228) 911400, Telefax: (0228) 9114098

(tr)

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