Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Mindestlohn für Entsorgungsbranche vereinbart

(Berlin) - Nach intensiven Verhandlungen haben sich gestern (12. Januar 2009) die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft auf die Einführung eines Mindestlohns für die Entsorgungsbranche geeinigt.

Die wesentlichen Eckpunkte des Mindestlohntarifvertrages sind:

- Ein einheitlicher Mindestlohn: 8,02 Euro/Stunde

- Keine weitere Differenzierung nach Lohngruppen

Der Vertrag tritt zum 01.05.2009 in Kraft, seine Mindestlaufzeit ist auf den 31.10.2010 terminiert.

Die Parteien haben vereinbart, dass im Lauf des Jahres 2009 ein Verfahren besprochen werden soll, wie die Wirkungen des Tarifvertrages analysiert werden. Sollte sich nach dem Ergebnis der Analyse weiterer Handlungsbedarf ergeben, werden die Parteien weitere Gespräche führen.

Der BDE begrüßt die Einführung eines Branchenmindestlohnes. BDE-Hauptgeschäftsführer Matthias Raith sagte: "Insgesamt haben wir ein für die Mitgliedsunternehmen des BDE tragfähiges Ergebnis erzielt. In den Verhandlungen konnten wir all jene Positionen durchsetzen, die wir zur Voraussetzung für die Wiederaufnahme der im Dezember abgebrochenen Gespräche gemacht hatten. Mit der Einführung eines Mindestlohns bekennen wir uns zu Mindeststandards auch in der Lohnfindung."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Karsten Hintzmann, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Behrenstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99

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