Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Mindestlohn in der Entsorgungsbranche wird verlängert

(Berlin) - Der Mindestlohn für Beschäftigte in der Entsorgungsbranche wird verlängert. Darauf haben sich die Tarifparteien, der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. für die privaten Arbeitgeber, die Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, verständigt. Gemeinsam haben sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Antrag zur Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohns gestellt.

Die aktuelle Regelung zum Mindestlohn endet zum 31.08.2011. Der neue Mindestlohntarifvertrag gilt ab dem 01.09.2011 und sieht eine Erhöhung des Mindestlohnes von 8,24 Euro auf 8,33 Euro pro Stunde vor. Er hat eine Laufzeit bis zum 31.03.2012.

Als weitere Neuerung enthält der Tarifvertrag eine Regelung, die eine Anwendung von Arbeitszeitkonten in den Unternehmen explizit zulässt. Damit können in der Vergangenheit immer wieder aufgetretene Unsicherheiten sowohl bei der Kontrolle und dem Vollzug des Mindestlohns als auch bei den Unternehmen in Zukunft vermieden werden.

Dr. Thorsten Grenz, BDE-Vizepräsident und Vorsitzender der Kleinen Tarifkommission des Verbandes: "Uns ist wichtig, dass wir eine lückenlose Fortsetzung des Mindestlohnes erreichen. Hierfür haben wir alles getan und wir hoffen nun auf eine schnelle Entscheidung des Ministeriums." Die Ermöglichung von Arbeitszeitkonten im Mindestlohntarifvertrag führe zu einer Erhöhung der Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitsabläufe. Dr. Grenz: "Diese Regelung ist daher für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen von Vorteil."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE) Karsten Hintzmann, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Behrenstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99

(tr)

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