Mindestlohn in der Pflege: Arbeitsminister Scholz beteiligt private Anbieter / Arbeitgeberverband Pflege ist Mitglied der Kommission
(Berlin) - Einen Mindestlohn in der Pflege ohne eine Beteiligung der privaten Anbieter wird es nicht geben. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hat den Arbeitgeberverband Pflege in die durch das Bundesarbeitsministerium zur Erarbeitung eines Mindestlohns eingesetzte Kommission berufen. Der Arbeitgeberverband Pflege vertritt die sozialen, wirtschaftlichen und tariflichen Interessen der privaten Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Initiatoren des Verbandes sind die acht größten privaten Träger gemeinsam mit dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). Zusammen beschäftigen sie mehr als 185.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
bpa-Präsident Bernd Meurer: "Das ist ein gutes und angemessenes Ergebnis für die private Pflege in Deutschland! Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Arbeitgeberverband Pflege in die Findungskommission zum Mindestlohn in der Pflege berufen worden ist. Über 60 Prozent aller ambulanten Pflegedienste sowie fast 40 Prozent aller Pflegeheime sind in privater Trägerschaft. Sie alle haben ein Recht darauf, beim Thema Mindestlohn nicht übergangen zu werden."
Als weiteres Kommissionsmitglied auf Seiten der Arbeitgeber wurde neben dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche Deutschlands und dem Deutschen Caritasverband die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände berufen. Den Vorsitz der Kommission übernimmt Rainer Brückers.
Die Einführung eines Mindestlohns in der Pflege wurde mit der Verabschiedung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bereits im Februar dieses Jahres beschlossen - und beschritt in ihrem weiteren Verlauf einen Sonderweg: Während andere Branchen, die in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen wurden, einen flächendeckenden Tarifvertrag nachweisen mussten, der für mindestens 50 Prozent der Beschäftigten der jeweiligen Branche gilt, kann das Bundesarbeitsministerium für die Pflege einen Mindestlohn auf der Grundlage einer Kommissionsempfehlung erlassen. Bernd Meurer: "Der bpa hat sich von Anfang an dafür eingesetzt, dass den privaten Einrichtungen aufgrund ihrer Marktstellung ein Mindestlohn nicht einfach übergestülpt wird. Jeder Mindestlohn muss auch refinanziert werden, das gilt ausdrücklich für alle Pflegeeinrichtungen."
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 6.200 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa)
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