Mindestlohn ist Voraussetzung für Erwerbstätigenzuschuss
(Berlin) - SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt: Die Einführung eines Erwerbstätigenzuschusses für Hartz IV-Aufstocker macht nur Sinn, wenn gleichzeitig Mindestlöhne eingeführt werden.
Nur so kann gegen die Fehlentwicklung vorgegangen werden, dass Arbeitgeber Hartz IV ausnutzen, um Arbeitnehmern Dumpinglöhne zu zahlen und sie auf das ergänzende Arbeitslosengeld II zu verweisen. Diesem Lohndumping auf Kosten von Staat und Steuerzahler muss ein Riegel vorgeschoben werden.
Solange es keinen Mindestlohn gibt, bleibt für Arbeitgeber auch bei einem Erwerbstätigenzuschuss der Anreiz, nur einen Dumpinglohn zu zahlen. Die Solidargemeinschaft müsste weiter für das Existenzminimum von Geringverdienern aufkommen. Die Einführung von Mindestlöhnen ist eine zwingende Voraussetzung für den Erwerbstätigenzuschuss.
Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband, Geschäftsstelle Berlin (SoVD)
Pressestelle
Stralauer Str. 63, 10179 Berlin
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