Pressemitteilung | Unternehmensverbände für Dortmund und Umgebung

Mindestlohn oder Mindesteinkommen?

(Dortmund) - Die aktuelle politische Debatte ist von Ungenauigkeiten und leeren Begriffen geprägt. Die Einführung eines Mindestlohns wird als ein höchst soziales Projekt bezeichnet, das angeblich Armut verhindere und Arbeitsplätze sichere. Es soll ein Existenz sicherndes Mindesteinkommen verordnet werden. Bei mehr als 98 Prozent der Vollzeitbeschäftigten ist dies kein Thema. Wer aber ausnahmsweise aufgrund seiner geringeren Produktivität, weil er z. B. ein Handicap besitzt, vielleicht keine Ausbildung oder noch nicht einmal einen Schulabschluss hat, weil er langzeitarbeitslos oder sogar noch nie beschäftigt war, wer aus diesen oder welchen Gründen auch immer nur einen niedrigeren Lohn verdienen kann und bedürftig ist, dem garantiert heute bereits die staatliche Fürsorgeleistung „Arbeitslosengeld II“ ein Kombi-Einkommen, das den Lebensunterhalt sichert.

In der öffentlichen Diskussion wird die Notwendigkeit eines gesetzlichen Mindestlohns auch damit begründet, dass ein massenhafter Missbrauch zu Lasten der Steuerzahler verhindert werden müsse. So wird behauptet, dass Hunderttausende zu Hungerlöhnen arbeiteten und das nur deshalb, weil der Staat den künstlich gedrückten Lohn mit „Arbeitslosengeld II“ aufstocke. Richtig ist, dass es etwas mehr als 400.000 Vollzeitbeschäftigte gibt, von denen wir wissen, dass sie ergänzendes „Arbeitslosengeld II“ erhalten. Damit ist aber kein missbräuchlich reduzierter oder niedriger Lohn bewiesen. Aufstocker heißt noch lange nicht Niedriglohnempfänger.

Mindestlöhne werden auch damit begründet, dass es sie in zahlreichen anderen europäischen Ländern bereits gibt. Der gesetzlich fest verankerte Mindestlohn ist in den Augen der OECD aber eine Jobbremse, weil er den niedrig Qualifizierten den Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert. In Frankreich sind die Mindestlöhne nachweislich für die hohe Jugendarbeitslosigkeit verantwortlich. Wir sollten uns davor hüten, schlechte Vorbilder zu kopieren.

Die in der Baubranche bereits vorhandene Mindestlohnregelung hält auch nicht das, was sie verspricht: Trotz eindeutiger gesetzlich festgelegter Regelungen arbeiten geschätzte 150.000 Beschäftigte am Bau für weniger als das vorgeschriebene Entgelt. Ganz zu schweigen von den Arbeitnehmern, die für den niedrigeren Ost-Lohn auf West-Baustellen arbeiten.

Nicht zu niedrige Löhne führen zu Armut, sondern mangelnde Bildung und Arbeitslosigkeit. Löhne müssen sich an der Produktivität orientieren, damit nicht Arbeitsplätze verloren gehen. Die Tarifparteien haben bislang auf diesem Feld Kompetenz bewiesen. Sie haben maßgeblich zur weltbesten Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen beigetragen. Der Gesetzgeber hat in diesem Dialog der Profis nichts verloren.

Es ist schon bizarr, wenn Unternehmer durch Gesetz für die Existenzsicherung verantwortlich gemacht werden. Wir haben ein Sozialsystem, in das wir alle gemeinsam viel Geld zahlen. Wenn es an Talenten fehlt, wenn die Produktivität nicht erreicht wird, ist es fernab jeder Realität, den Unternehmer – wie in einer Planwirtschaft - gesetzlich zu verpflichten, einen Mindestlohn zu zahlen.

Quelle und Kontaktadresse:
Unternehmensverbände für Dortmund und Umgebung Pressestelle Prinz-Friedrich-Karl-Str. 14, 44135 Dortmund Telefon: (0231) 9520520, Telefax: (0231) 95205260

(el)

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