Mindestlohnabschlag: „Steilvorlage, um landwirtschaftliche Realitäten zu berücksichtigen“
(Berlin) - Das gestern vorgestellte wissenschaftliche Gutachten, dass ein Abschlag beim Mindestlohn für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft rechtlich zulässig sei, kommentiert der Geschäftsführer des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV), Dr. Christian Weseloh: „Dies ist eine gute Nachricht – insbesondere für die Sonderkulturbetriebe. Im Obst-, Gemüse- und Weinbau machen die Lohnkosten aufgrund des hohen Anteils an händischen Arbeiten bis zu 60 Prozent der gesamten Produktionskosten aus. Der weiter steigende Mindestlohn belastet die Branche daher besonders. Denn die damit verbundenen erheblichen Kostensteigerungen können in vielen Fällen nicht über den Verkaufspreis kompensiert werden.
Die Politik ist jetzt gefordert, die rechtssicheren Möglichkeiten beim Mindestlohnabschlag zu nutzen. Es geht darum, die Betriebe zu entlasten und damit die heimische Produktion zu stärken. Nur so kann eine weitere Verlagerung der Produktion ins Ausland verhindert werden. Deutschland darf von seinem ohnehin geringen Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse nicht noch mehr einbüßen. Das vorgelegte Rechtsgutachten ist eine Steilvorlage, um landwirtschaftliche Realitäten zu berücksichtigen.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV), Marcus Gernsbeck, Pressesprecher(in), Pariser Platz 3, 10117 Berlin, Telefon: 030 856214-430
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