Pressemitteilung | Bauverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Minister Holter auf dem Holzweg

(Schwerin) - Arbeits- und Bauminister Helmut Holter hat am 16. Juni mitgeteilt, dass bei geförderten Maßnahmen der Städtebauförderung künftig für private Bauherren die Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung entfällt.

Dagegen regt sich heftiger Widerstand in der Bauwirtschaft. „Hände weg vom öffentlichen Vergaberecht“ fordert Hans-Jürgen Langschwager, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Mecklenburg-Vorpommern. „Man kann nicht einfach mit einer Förder-Richtlinie geltendes Haushaltsrecht außer Kraft setzen“ lautet sein Protest. Jörg Schnell, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Mecklenburg-Vorpommern, sieht überhaupt keinen Grund für Veränderungen. „Das Haushaltsrecht sichert einen fairen und transparenten Wettbewerb. Es dient dem wirtschaftlichen Einsatz öffentlicher Mittel. Wer davon weg will und Vergaben nach Gutsherrenart das Wort redet, schadet der Bauwirtschaft im Land“ widerspricht Schnell.

Hintergrund des Protestes der Bauwirtschaft sind die Landeshaushaltsordnung und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. „Danach gilt für alle Zuwendungsempfänger, die mehr als 25.000 Euro Förderung erhalten, die Pflicht zur Anwendung des öffentlichen Vergaberechtes“ erklärt Langschwager. „Das ist aus gutem Grund so. Der Steuerzahler hat ein Anrecht auf wirtschaftlichen Umgang mit Steuermitteln. Genau das wird mit der konsequenten Anwendung öffentlichen Vergaberechtes erreicht“.

Die Verbände verweisen auf ein Interview, dass Deutschlands bekanntester Ermittler in Sachen Korruption, der Frankfurter Oberstaatsanwalt Wolfgang Schaupensteiner kürzlich der Zeitschrift „IBR“ gab. Er nannte das öffentliche Vergaberecht (VOB/A) ein Bollwerk gegen Korruption und kritisierte die zunehmende Tendenz des Verzichts auf öffentliche Ausschreibungen als Einfallstor für Absprachen und Korruption.

Verärgert zeigen sich die Verbände, dass ein solcher Eingriff ohne jede Vorwarnung kommt. „Minister Holter hat es nicht für notwendig gehalten, die betroffene Bauwirtschaft einzubeziehen. Das ist sehr bedauerlich. Wir fordern Herrn Holter auf, umzukehren. Das öffentliche Vergaberecht muss konsequent angewandt werden“ machen Langschwager und Schnell klar.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauindustrieverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. Eckdrift 93, 19061 Schwerin Telefon: 0385/6356300, Telefax: 0385/6356311

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