Ministerpräsidenten der Bundesländer müssen Föderalismusreform nachbessern
(Berlin) - Vor der Sondersitzung der Ministerpräsidenten zur Föderalismusreform am 6. März rief heute (03. März 2006) in Berlin der Deutsche Naturschutzring (DNR) zu einer Kurskorrektur im Umweltschutz auf. Die Ministerpräsidenten müssen ihre Machtansprüche, die an Feudalfürsten erinnern und ihr Streben nach Kleinstaaterei zugunsten eines starken Wirtschaftsstandorts Deutschland zurückstecken, forderte DNR-Generalsekretär Dr. Helmut Röscheisen.
Es sollte den Ministerpräsidenten zu denken geben, dass nicht nur alle Umweltfachleute vor einer unausgegorenen, widersprüchlichen und nicht transparenten Föderalismusreform im Umweltschutz warnen, sondern auch die Vertreter der Wirtschaft ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit beklagen.
Anstelle der bisherigen Rahmengesetzgebung des Bundes bei Naturschutz- und Landschaftspflege, Wasserrecht, Raumordnung und Jagdrecht sollen die Länder nach der Verabschiedung von Bundesgesetzen in Form der konkurrierenden Gesetzgebung davon abweichendes Landesrecht erlassen dürfen. Sowohl der Bund als auch die Länder besitzen dann eine Gesetzgebungskompetenz. Ein drohendes gesetzgeberisches Ping-Pong soll dadurch vermieden werden, dass der Landesgesetzgeber sechs Monate Zeit hätte, das Bundesgesetz wieder aufzuheben. Die Folge dieser Parallelgesetzgebung von Bund und Ländern wäre eine erhebliche Rechtsunsicherheit, die zu großen Hemmnissen für die deutsche Wirtschaft führen und ausländische Investoren abschrecken würde.
Die Öffentlichkeit und nicht zuletzt die Wirtschaft erwarten statt dessen von einem von allen Politikern verlangten Umweltgesetzbuch (UGB) die Zusammenführung und Vereinfachung des zersplitterten Umweltrechts zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Abweichungsmöglichkeiten der Länder würden demgegenüber zu stark differenzierten, hochkomplexen und für die Betroffenen nur schwer durchschaubaren Regelungsverhältnissen führen. Der DNR forderte daher einen einheitlichen Kompetenztitel des Bundes Recht des Umweltschutzes ohne Erforderlichkeitsklausel und Abweichungsrechte der Bundesländer.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Naturschutzring Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände e.V. (DNR)
DNR-Generalsekretär, Dr. Helmut Röscheisen
Am Michaelshof 8-10, 53177 Bonn
Telefon: (0228) 359005, Telefax: (0228) 359096
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